Politik

FPÖ will Ministeranklage gegen Faymann

Heute Redaktion
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Die FPÖ hat angekündigt, im Parlament eine Ministeranklage gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) einzubringen. Mit der Zustimmung zu den neuen Russland-Sanktionen der EU habe die Bundesregierung einen "Verfassungsbruch" begangen, so FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien. Für den zuständigen Minister stehen alle Sanktionen in Einklang mit der Neutralität Österreichs.

Die FPÖ hat angekündigt, im Parlament eine Ministeranklage gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) einzubringen. Mit der habe die Bundesregierung einen "Verfassungsbruch" begangen, so FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien. Für den zuständigen Minister stehen alle Sanktionen in Einklang mit der Neutralität Österreichs.

Mit dem Antrag in der nächsten Nationalratssitzung wollen die Freiheitlichen das Parlament auffordern, Anklage gegen den Bundeskanzler beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. "Die Grundsätze des Neutralitätsgesetzes wurden nicht eingehalten, und somit liegt eine Verletzung von Verfassungsrecht vor," so Strache.

"Kriegstreiberei"

Österreich habe den jüngsten EU-Sanktionen gegen Russland offensichtlich zugestimmt, so Strache. "Die Regierung setzt Tausende Arbeitsplätze aufs Spiel und gießt zusätzlich Öl ins Feuer", so der FPÖ-Chef, der von "Kriegstreiberei" sprach. Angesichts der negativen wirtschaftlichen Folgen seien die EU-Sanktionen ein "Schuss ins eigene Knie". Von der Regierung fordert die FPÖ daher eine Gaspreisgarantie für die Bevölkerung, da mit Lieferausfällen zu rechnen sei.

Mit anderen EU-Ländern, die Bedenken gegen eine weitere Verschärfung der Sanktionen hätten, solle Österreich endlich eine "Vetoallianz" schließen und gemeinsam gegen schärfere Sanktionen eintreten, forderte Strache.

Ostermayer: Sanktionen mit Einklang der Neutralität

"Alle Maßnahmen, die die EU im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland gesetzt hat, sind selbstverständlich im Einklang mit der österreichischen Neutralität", hält der in der Bundesregierung für die Bundesverfassung zuständige Minister Josef Ostermayer in Richtung Heinz-Christian Strache fest.
Um ein Regierungsmitglied wegen Verfehlungen beim VfGH anzuklagen, ist eine einfache Mehrheit im Nationalrat nötig. Im Falle einer Verurteilung durch den VfGH würde im schlimmsten Fall der Amtsverlust drohen.