Niederösterreich

FPÖ fordert Kassen-MRT für den Bezirk Mistelbach

FP-Nationalratsabgenordneter Christian Lausch sieht akuten Handlungsbedarf. Das Ministerium blockt ab, die Versorgung sei sichergestelt.

Erich Wessely
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Aufregung um MRT-Geräte im Weinviertel
Aufregung um MRT-Geräte im Weinviertel
iStock (Symbol)

In einer parlamentarischen Anfrage wollte Nationalrat Christian Lausch (FP) von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) wissen, ob für das Weinviertel, speziell den Raum Mistelbach, ein weiteres Kassen-MRT installiert werden kann.

Radiologen schlugen Alarm

Der Hintergrund: Bereits 2018 hatten Radiologen Alarm geschlagen. Es gebe für sie keinen Kassenvertrag, obwohl der Bedarf im Bezirk Mistelbach gegeben sei, so Radiologin Silke Nowatschek. Seit 2016 führen sie und Elfriede Linhart ein privates MRT-Institut in Mistelbach, weil ihnen die sonst oft langen Wartezeiten ein Dorn im Auge waren. Doch dabei bleibt Patienten nur der Griff in die Privatkasse: Das Ansuchen der Radiologinnen auf Aufnahme in den Großgeräteplan - eine Voraussetzung für den Kassenvertrag - wurde abgelehnt. Mit Unterstütztung von Ex-Stadtchef Alfred Weidlich wurden 6.000 Unterschriften gesammelt - doch auch vergebens. Patienten müssen nach Stockerau, Gänserdorf oder Wien ausweichen.

Die Magnetresonanztomographie, abgekürzt MRT oder MR, ist ein bildgebendes Verfahren, das vor allem in der medizinischen Diagnostik zur Darstellung von Struktur und Funktion der Gewebe und Organe im Körper eingesetzt wird.

MRT im Spital nur für stationäre Patienten

So wollte Lausch vom Minister wissen: "Stimmt es, dass eine MRT-Untersuchung im Krankenhaus Mistelbach nur stationär möglich ist?" Die Anwort des Ministeriums: "Leistungserbringung in einer NÖ Fondskrankanstalt (intramural) gliedert sich in stationäre und ambulante Frequenzen. Extramurale (niedergelassene) Frequenzen können mit entsprechender Überweisung nur in einem NÖ Vertragsinstitut erbracht werden. Das im LK Mistelbach verortete intramurale MRT-Gerät steht anstaltsbedürftigen Personen sowie spitalsambulant zu versorgenden Patientinnen und Patienten des Krankenhauses zur Verfügung. Leistungen für den extramuralen Bereich werden nicht erbracht, dies würde eine Abrechnungsvereinbarung von MRT-Untersuchungen mit der Sozialversicherung zur Voraussetzung haben."

90.000 Einwohner je MRT-Gerät

Zur Versorgungssicherheit bezüglich MRT-Geräte hielt das Ministerium in der Anfragebeantwortung fest: "Zur Berechnung des Großgerätebedarfes sind pro Großgerät Einwohnerrichtwerte und Erreichbarkeitsrichtwerte heranzuziehen. Neben diesen Planungswerten ist die tatsächliche Verfügbarkeit der Vorhaltungen im intra- und extramuralen Bereich für die entsprechende Leistungserbringung zu berücksichtigen. Der ÖSG 2017 sieht für MRT-Geräte folgende Planungsrichtwerte vor: Erreichbarkeitsrichtwert: 45 Minuten (Individualverkehr) und Einwohnerrichtwert: 70.000 – 90.000 Einwohner je MRT-Gerät.

Nationalrat Lausch
Nationalrat Lausch
Parlamentsdirektion/Photo Simonis

Mistelbach, Gänserndorf und Stockerau

Und weiter: "Auf Basis dieser Planungsrichtwerte sieht der Großgeräteplan im ÖSG 2017 in der Fassung vom 27.9.2019 für die Versorgungsregion Weinviertel (bestehend aus den Bezirken Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg und Mistelbach) drei MRT-Geräte, davon zwei zwei extramural und eines intramural, vor. Diese Geräte befinden sich an folgenden Standorten: Landesklinikum Mistelbach, das Institut für Computertomographie und MRT Gänserndorf GmbH in Gänserndorf und das IBD Institut f. bildgebende Diagnostik GmbH in Stockerau." 

"Erreichbarkeitsrichtwert erfüllt"

Sowohl die Erreichbarkeit als auch der Einwohnerrichtwert beziehen sich auf die Gesamtzahl der planungskonformen Geräte. "Da im Landesklinikum Mistelbach ein planungskonformes MRT-Gerät aufgestellt ist, wird die Erreichbarkeit hierdurch erfüllt. Die nächstgelegenen MRT-Geräte in Gänserndorf und Stockerau liegen mit 35 und 38 Minuten im Straßen-Individualverkehr beide innerhalb des Erreichbarkeitsrichtwertes von 45 Minuten. Würde ein weiteres MRT-Gerät in den GGP aufgenommen werden, dann würde der Einwohnerrichtwert mit rund 38.000 Einwohner/inne/n pro MRT-Gerät unterschritten werden."

Wartezeit: Maximal 20 Arbeitstage

Und auch zum Vorwurf der langen Wartezeiten wiegelt das Ministerium ab: "Im Zuge der im Jahr 2017 erfolgten Adaptierung des MRT-Gesamtvertrages auf Grund der 2. Zusatzvereinbarung (Umsetzung des bundesweiten Verhandlungsergebnisses – Öffnung der „Deckelungsregelung“) wurden österreichweit Vorgaben zu den Wartezeiten für MRTUntersuchungen festgelegt. Diese sollen für MRT-Untersuchungen maximal 20 Arbeitstage betragen. Innerhalb dieser Maximalfrist soll die Terminvergabe nach medizinischer Dringlichkeit (Akutfälle sofort, dringende Fälle binnen 5 Arbeitstagen) erfolgen. Im Rahmen des Abschlusses der 3. Zusatzvereinbarung im Jahr 2019 wurde die Wartezeitregelung beibehalten."   

"Wartezeiten Vorgaben entsprochen"

Weiter heißt es in der Anfragebeantwortung des Ministers: "Für die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 617/J des Abgeordneten Mag. Kaniak und weiterer Abgeordneter, betreffend Wartezeiten bei CT- und MRTUntersuchungen, 624/AB vom 20.03.2020 zu 617/J (XXVII. GP), habe ich einen Bericht des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger eingeholt, dem zu Folge die durchschnittliche Wartezeit auf MRT-Untersuchungen österreichweit im Jahr 2018 14,9 (davon in Niederösterreich 11,8) und im Jahr 2019 17,8 (davon in Niederösterreich 14,5) Arbeitstage betrug. Anhand dieser Zahlen ist zusammenfassend festzustellen, dass die Wartezeiten in den letzten beiden Jahren fast durchgängig den vereinbarten Vorgaben entsprochen haben." 

Eine stichprobenartige Erhebung bei der IBD – Institut für bildgebende Diagnostik GmbH & Co KG in Stockerau und der Institut für Computertomographie und Magnetresonanztomographie GmbH in Gänserndorf (dazu wurde der Abrechnungszeitraum Juni 2020 herangezogen und es wurden die ersten 100 MRT-Fälle gesichtet) hätte zudem ergeben, "dass der zeitliche Abstand zwischen Verordnungs- und Untersuchungsdatum im Durchschnitt 15,10 Arbeitstage beträgt".

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