Wirtschaft

Franken-Kreditnehmer: Das können Sie nun tun

Heute Redaktion
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Durch die aktuelle Aufhebung des Euro-Mindestkurses von 1,20 Franken müssen Franken-Kreditnehmer mit hohen Währungsverlusten rechnen. Für die rund 220.000 Franken-Kreditnehmer in Österreich bedeutet das nun, dass ihre Franken-Kredite auf einen Schlag massiv teurer wurden, was wiederum erhebliche Auswirkungen auf die weitere finanzielle Situation der Betroffenen hat.

Durch die müssen Franken-Kreditnehmer mit hohen Währungsverlusten rechnen. Für die rund 220.000 Franken-Kreditnehmer in Österreich bedeutet das nun, dass ihre Franken-Kredite auf einen Schlag massiv teurer wurden, was wiederum erhebliche Auswirkungen auf die weitere finanzielle Situation der Betroffenen hat.
Die Aufhebung des Franken-Mindestkurses gegenüber dem Euro betrifft in Österreich rund 220.000 Häuslbauer, die ihren Kredit in Schweizer Währung aufgenommen haben. Ihre Schulden haben sich mit einem Schlag massiv erhöht. Banken dürfen von ihren Kunden jetzt aber trotzdem nicht mehr Sicherheiten verlangen, meint Verbraucherschützer Peter Kolba. Eine "Zwangskonvertierung" in Euro geht sowieso nicht.

"Die Banken werden mehr Sicherheiten verlangen. Wenn nicht, sollen die Leute in Euro konvertieren", befürchtet der Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). "Das ist eine leere Drohung", so Kolba. Gegen den von Banken in der Vergangenheit erzwungenen Umstieg von Franken in Euro waren die Konsumentenschützer schon erfolgreich Sturm gelaufen. Österreichische Gerichte haben die Zwangskonvertierung mehrfach untersagt.
Banken könnten Druck machen

Nun, da der Franken massiv aufwertet, könnten die Banken wieder vermehrt Druck auf die Kreditnehmer ausüben. Aber auch mehr Sicherheiten verlangen dürfen sie nach Rechtsmeinung von Kolba nicht. Es gebe dazu bereits eine ganze Reihe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Der Finanzexperte des Verein für Konsumenteninformation Walter Hager hat für Kreditnehmer mit Fremdwährungskrediten Tipps parat, wie man mit dieser Situation derzeit am besten umgeht:

Wechseln Sie nicht unüberlegt in einen Euro-Kredit zurück. Denn eine Konvertierung ist aktuell die teuerste Variante.

 
Holen Sie Vorschläge Ihrer Bank ein und holen Sie sich dazu eine Zweitmeinung, zum Beispiel eines gewerblichen Vermögensberaters. Diese sind verpflichtet, Sie objektiv zu informieren und gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein. Überprüfen Sie dazu auf der Website der Wirtschaftskammer, ob Ihr Berater einen Gewerbeschein der Gewerblichen Vermögensberater vorweisen kann, denn nur dann ist er zur Beratung berechtigt.

 
In vielen Verträgen finden sich unzulässige Klauseln zu Ungunsten des Kunden, die unwirksam sind – informieren Sie sich dazu beim VKI, bei einem unabhängigen Vermögensberater, der Arbeiterkammer oder einem Anwalt.

 
Sollte sich eine unerwartet große Deckungslücke auftun, stellt sich außerdem die Frage, ob es zu Beratungsfehlern gekommen ist. Im Fall von Falschberatung steht dem Kunden Schadenersatz zu. Hier gilt es, rasch zu handeln, denn ab der Bewusstwerdung des Schadens gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Der Liechtensteiner , die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG, beschäftigt sich schon seit Jahren mit den Risiken von Fremdwährungskrediten und kennt mögliche Folgen: „Kommen Betroffene den Forderungen der Kreditgeber nicht nach, werden in der Regel Umschuldungen in andere Währungen wie den Euro vorgenommen. Doch damit geraten Betroffene in einen Teufelskreis und zahlen im Endeffekt immer den Kursverlust“, warnt Manfred Rädler, Verwaltungsrat der EAS AG. Vor überstürzten, unüberlegten Handlungen rät die EAS AG daher ausdrücklich ab.

 

Chance auf Rechtsanspruch

Die EAS AG empfiehlt Betroffenen: „Franken-Kreditnehmer haben gute Chancen, Rechtsansprüche gegen Banken und Vermögensberater geltend zu machen. Sie sollten sich umgehend an entsprechende Beratungsstellen wie den VKI, unabhängige Finanzberater oder Prozessfinanzierer wenden. Mögliche Rechtsansprüche werden dann im Einzelfall geprüft. Da der Rechtsweg jedoch mit hohen Risiken verbunden ist, scheuen sich viele Betroffene davor, Ansprüche geltend zu machen.

Mit Hilfe einer Prozessfinanzierung erhalte der Geschädigte die Chance, einen Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen.

 

OGH kommt betroffenen Kreditnehmern zur Hilfe

Der OGH stellt fest, dass Kreditnehmer zu wenig über die Wirkungsweisen und Risiken der Fremdwährungskredite und die langfristigen Folgen informiert werden. Banken und Vermögensberater erklären die Verträge oft unzureichend oder gar einseitig.

 

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