In Frankreich können die Wähler künftig mit Enthaltung stimmen und ihr Votum wird als solches auch gezählt: Das französische Parlament stimmte am Mittwoch in Paris endgültig einer entsprechenden Gesetzesänderung zu. Die Neuerung tritt nach den Kommunalwahlen Ende März in Kraft und gilt also bereits bei den Europawahlen im Mai.
In Frankreich können die Wähler künftig mit Enthaltung stimmen und ihr Votum wird als solches auch gezählt: Das französische Parlament stimmte am Mittwoch in Paris endgültig einer entsprechenden Gesetzesänderung zu. Die Neuerung tritt nach den Kommunalwahlen Ende März in Kraft und gilt demnach bereits bei den Europawahlen im Mai .
Bisher wurde die "weißen Stimmen", also die absichtliche Stimmenthaltung, als ungültig gezählt. Das soll sich nun ändern. Künftig werden ungültige Stimmen gesondert von den Enthaltungen gerechnet, die in Form eines weißen Blattes oder eines leeren Wahlumschlags zum Ausdruck gebracht werden können.
Die Wähler, die so abstimmen, wollen nach Angaben von Interessenverbänden durchaus ihrer Bürgerpflicht nachkommen, sind aber nicht mit den zur Wahl stehenden Kandidaten einverstanden. Ungültige Stimmen, etwa durch bewusst falsches Ankreuzen oder auf den Stimmzettel geschriebene Kommentare oder Parolen gelten weiterhin als ungültig.
Le Pen als Ideengeberin
Bei der hatte die Rechtsextreme Marine Le Pen ihren Anhängern das "Weiß-wählen" empfohlen - als Ausdruck des Protests sowohl gegen den damaligen Amtsinhaber Nicolas Sarkozy als auch des sozialistischen Herausforderers Francois Hollande.
Hunderttausende hatten bei der Wahl ein leeres Blatt abgegeben, doch galt dies als ungültig. Nun stimmte nach der Nationalversammlung auch der Senat einer Gesetzesvorlage zu, durch die das "weiße Votum" offiziell anerkannt wird.