Das französische Parlament hat den Gesundheitsnotstand beschlossen. Aus Infektionsschutzgründen stimmte nur ein kleiner Teil der Abgeordneten der Nationalversammlung per Handzeichen ab, kurz zuvor hatte der Senat das Gesetz gebilligt.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt tritt ein zunächst zwei Monate dauernder Gesundheitsnotstand in Kraft – damit sind im Kampf gegen die Coronavirus-Krise Einschränkungen der Bürgerrechte etwa durch Ausgangssperren und Beschlagnahmungen möglich. Eine Verlängerung des Notstands ist möglich.
Wirtschaftshilfe und Wahlverschiebung
Das Gesetz bevollmächtigt die Regierung zudem, eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in diesen Krisenzeiten zu beschließen und die zweite Runde der französischen Kommunalwahlen zu verschieben.
Wegen der Pandemie gilt in Frankreich bereits seit Dienstag eine Ausgangssperre. Die Menschen dürfen lediglich das Haus verlassen, wenn sie Lebensmittel einkaufen, zum Arzt gehen, ihren Hund spazieren führen oder allein joggen wollen. Für die Arbeit das Haus verlassen dürfen nur Menschen, denen keine Heimarbeit möglich ist.
Die Polizei registrierte nach Behördenangaben bis heute 91.824 Verstöße gegen die Ausgangssperre.