Wien

Frau (28) in Wien getötet – Freund schweigt zur Bluttat

Nach dem tödlichen Angriff auf eine Frau (28) in Wien-Favoriten verweigert der Tatverdächtige, ihr 29-jähriger Freund, die Aussage.

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    Die Bluttat ereignete sich in einer Wohnung in Wien-Favoriten.
    Die Bluttat ereignete sich in einer Wohnung in Wien-Favoriten.
    Heute

    Polizeisprecherin Barbara Gass erklärte gegenüber der APA, dass der 29-jährige Tatverdächtige, der selbst eine Wohnung in Meidling besitzt, in einer zweiten Einvernahme jede Aussage verweigert, nachdem er zuvor im Beisein eines Anwalts bestritten hatte, seine Freundin in der Nacht auf Dienstag getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits die Untersuchungshaft für den Verdächtigen beantragt.

    Das Paar führte ersten Ermittlungen zufolge seit Jahren eine On-Off-Beziehung. Beide wurden im Zuge dessen kriminalpolizeilich aktenkundig, es handelte sich offensichtlich um eine Gewaltbeziehung, die auch mehrfach in Betretungs- und Annäherungsverbote gegen beide mündete. Es ging um Körperverletzungen, Drohungen und Nötigungen. Auch Alkohol dürfte dabei eine Rolle gespielt haben, berichtet die APA.

    Zu Gewalt geneigt

    Der 29-Jährige - ein in Österreich geborener Mann mit tunesischen Wurzeln - dürfte in Beziehungen grundsätzlich zu Gewalt gegenüber seinen jeweiligen Partnerinnen geneigt haben. Wegen Tätlichkeiten, die er einer früheren Partnerin gegenüber gesetzt haben soll, war er sogar schon vor Gericht gestanden, wurde aber mangels ausreichender Beweise nicht verurteilt. Die betroffene Frau soll in der Verhandlung ihre ursprünglich belastenden Angaben zurückgezogen haben, heißt es weiter.

    Am Montag war die Polizei kurz vor Mitternacht in die Wohnung in einer Seitengasse der Triester Straße ausgerückt. Zu dem Zeitpunkt öffnete die 28-Jährige den Einsatzkräften leicht verletzt die Tür. Die junge Polin gab an, es hätte Streit mit ihrem Lebensgefährten, einem 29-jährigen österreichischen Staatsbürger gegeben. Der alkoholisierte Mann habe sie geschlagen und zu Boden gestoßen, dabei habe sie die Blessuren davongetragen. Die Rettung versorgte das Opfer und brachte es in ein Krankenhaus.

    Die Polizei machte sich auf die Suche nach dem Mann, der das Appartement verlassen hatte. Ihm gegenüber sollte ein Betretungs-und Annäherungsverbot ausgesprochen werden. Er ist bereits wegen Gewaltdelikten amtsbekannt und hat mehrere einschlägige Vorstrafen. Eine Fahndung in der Umgebung blieb allerdings ohne Erfolg, auch an seiner Wohnadresse in Meidling wurde der 29-Jährige nicht angetroffen.

    Freundin erwürgt

    Die 28-Jährige wurde unterdessen ambulant behandelt und in häusliche Pflege entlassen. Wie das Opfer vom Krankenhaus wieder in die Wohnung kam, ist noch Gegenstand von Ermittlungen. Gegen 5.30 Uhr läutete der 29-Jährige dann bei einem Verwandten der Frau an, der im selben Haus wohnte wie die 28-Jährige. Er sagte ihm, er habe seine Freundin erstochen. Der Verwandte rief daraufhin die Exekutive. Der Mann ließ sich widerstandslos in der Wohnung festnehmen. Eine Waffe - ein Klappmesser - wurde sichergestellt. Die Obduktion ergab allerdings, dass die Frau diverse Verletzungen - u.a. einen Messerstich im Bauch - erlitten hatte. Tödlich war aber der Angriff auf den Hals durch Erwürgen.

    Was sich in den Stunden zwischen den Schlägen und dem tödlichen Angriff abgespielt hat, wird nun ermittelt. Der Verdächtige, der sich nun nicht mehr geständig zeigt, gab an, in der Zeit spazieren gewesen zu sein. Danach dürfte er zu Wohnung zurückgekehrt sein, es gab allerdings keine Einbruchsspuren. Ob der Mann einen Schlüssel zu Wohnung gehabt hat, ist noch nicht von der Polizei bestätigt.

    Kritik an der Polizei, sie hätte bei forscherem Vorgehen die Tat verhindern können, begegnete Gass mit dem Hinweis, man habe das gesetzlich Mögliche getan. So händigten die Beamten der 28-Jährigen Kontaktdaten von Frauenhäusern und anderen Opferschutzeinrichtungen aus. Der Frau explizit Polizeischutz anzubieten, sehe der Gesetzgeber nicht vor. Dass Beamte der Frau bilateral Hilfe anbieten, dürfte aber durchaus üblich sein. Ob es im konkreten Fall auch so war, ist offen. Gegen den Verdächtigen konnten die Polizisten jedenfalls kein Betretungsverbot aussprechen, da er verschwunden war.

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