Österreich

Frau (28) stahl Opa des Freundes Bankomatkarte

Heute Redaktion
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Die junge Frau (re.) bespricht mit ihrer Bewährungshelferin das Urteil.
Die junge Frau (re.) bespricht mit ihrer Bewährungshelferin das Urteil.
Bild: Heute/Steinbacher

Keine Wohnung, arbeitslos, Alimente – dieser Mix verleitete eine Frau (28) zum Bankomatkartendiebstahl. Sie hob 1.800 € ab, musste jetzt vor Gericht.

Die bereits zweimal einschlägig vorbestrafte Frau (lebt derzeit bei der Mutter) konnte einer sich bietenden Gelegenheit nicht widerstehen. Bei einem Besuch beim Großvater ihres Freundes griff sie unbeobachtet im Vorzimmer in dessen Geldbörse, fischte die Bankomatkarte heraus und zog in St. Pölten sofort los. Innerhalb von drei Stunden hob sie bei Geldautomaten in Supermärkten vier Mal Geldbeträge ab.

Woher sie den PIN-Code wusste, wollte die Richterin wissen. Die lapidare Antwort: "Der Code war für mich kein Geheimnis, ich war für den Opa damit schon einige Male einkaufen."

Wegen noch offener, bedingter Strafen und die aktuelle Straftat in der Probezeit, urteilte die Richterin: 12 Monate Freiheitsstrafe, davon neun Monate bedingt, drei Monate muss die Frau in Haft (nicht rechtskräftig).

Bei den noch offenen Strafen wird die Probezeit von drei auf fünf Jahre verlängert.

(ste)