Österreich

Frau (30) wollte Zimmer-Kollegin mit Polster töten

Heute Redaktion
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Mit einem Polster versuchte sie ihre Zimmerkollegin zu ersticken.
Mit einem Polster versuchte sie ihre Zimmerkollegin zu ersticken.
Bild: iStock (Symbol)

Heikler Fall am Dienstag im St. Pöltner Landesgericht: Eine Frau wurde des Mordversuchs angeklagt. Unklar war, ob sie bei der Tat zurechnungsfähig war.

Während ihre Zimmerkollegin schlief drückte ihr eine 30-Jährige im Landesklinikum Mauer (Amstetten) einen Polster mit beiden Händen und dem Knie ins Gesicht, versuchte sie zu ersticken. Das Opfer wachte auch, wehrte sich und machte genug Lärm, um die Pfleger aufmerksam zu machen, die schnell dazwischen gingen.

Am Dienstag musste sich die 30-Jährige vor Gericht in St. Pölten verantworten – so gut sie das konnte. Denn die Angeklagte leidet laut Sachverständigem unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Für das Urteil galt zu klären, ob sie bei der Tat zurechnungsfähig war.

Die Geschworenen machten sich bei der rund 2,5 stündigen Verhandlung ein Bild von der 30-Jährigen, zogen sich dann zur Beratung für das Urteil zurück. Dabei war man sich einig, dass es sich um einen versuchten Mord handelte, aber auch, dass sie nicht voll zurechnungsfähig war.

So lautete das Urteil des Richters schließlich: 5 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, wo sie psychiatrische Behandlungen bekommt. Dass die Frau nach der Anstalt tatsächlich auch ins Gefängnis muss, hielt der Richter für unwahrscheinlich. Sie wird voraussichtlich die gesamte Strafe in der psychiatrischen Anstalt verbringen. Das Urteil ist rechtskräftig.

(min)