Österreich

Frau (31) nach Fehlgeburt gekündigt

Heute Redaktion
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Bild: fotolia Symbolbildbild

Harte Monate für eine Frau aus Niederösterreich: Kurz nach einer Fehlgeburt kündigte ihr Chef sie einfach. Grund: häufige Krankenstände. Die Arbeiterkammer NÖ unterstützte die Gekündigte bei der Klage. Ihr wurden jetzt 10.000 Euro zugesprochen.

Seit 2009 war die Mutter einer Tochter in dem Unternehmen, einem Autohaus, beschäftigt. Als sie ihren Kinderwunsch äußerte und im Jahr 2015 dann tatsächlich schwanger wurde, merkte sie, dass die Unternehmensführung diesem Umstand nicht positiv gegenüber gestanden sei, wie aus dem Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Krems zu entnehmen ist.

Die Frau berichtet sogar, dass der Geschäftsführer meinte, falls sie schwanger werden würde, könne sie gleich zum AMS fahren und brauche den Betrieb nicht mehr betreten. Ihr Chef dementierte diese Aussage, jedoch untermauerte ein Kollege diese Darstellung.

Chef nützte Zeitfenster um Dienstverhältnis zu beenden

Wegen Komplikationen in der Schwangerschaft erlitt die junge Mutter eine Fehlgeburt. Die Frau informierte ihren Arbeitgeber, dass eine Kürettage unter Narkose durchgeführt werden müsse, und deshalb länger in den Krankenstand gehen müsse. Nur wenige Tage später erhielt die Frau die Kündigung. Als Grund wurden die vielen Krankenstände genannt, und die Vertretung der Frau einen Mehraufwand für die anderen Mitarbeiter bedeutete. Umgehend wandte sich die Geschockte an die Arbeiterkammer Niederösterreich.

Diese unterstützte sie bei einer Klage. Klagsgrund: Der Geschäftsführer habe das Zeitfenster, nachdem die Frau die Fehlgeburt gemeldet hat, genutzt, um das Dienstverhältnis zu beenden - wohl wissend, dass die Frau nach der Fehlgeburt ihren Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren hat. Urteil des Gerichtes: Die Krankenstände waren zwar störend, effektiv aber kein so großes Problem, dass man deshalb eine Kündigung hätte aussprechen wollen.

Der Vorsitzende und fachkundige Laienrichtern sprachen ihr 9.916,67 Euro zu, was den entgangenen fünf Monatsgehältern zu je 1.700 Euro inklusive Sonderzahlungen entspricht.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. "Das zeigt wie wichtig der Rechtsschutz der AK für unsere Mitglieder ist", so AK-Präsident Markus Wieser. Die Frau hat mittlerweile wieder einen neuen Job gefunden.