Österreich

Frau (35) bekam Kündigung nach OP ans Krankenbett

Heute Redaktion
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Die Frau bekam die Kündigung nach der OP ans Krankenbett.
Die Frau bekam die Kündigung nach der OP ans Krankenbett.
Bild: iStock

Ein kleiner Malereibetrieb kündigte eine 35-Jährige aus dem Bezirk Horn im Krankenstand. Erst die AK NÖ konnte den ausständigen Lohn für die Frau einfordern.

Weil die Auftragslage dünn war, wollte ein Malerbetrieb im Bezirk Horn eine 35-Jährige Mitarbeiterin "zum AMS schicken". Als die Frau daraufhin ihren Resturlaub konsumierte, erhielt sie bei einem Arztbesuch eine Diagnose, die keinen Aufschub duldete – sie musste sofort operiert werden.

Nachdem sie ihren Chef telefonisch nicht erreichen konnte, schrieb sie ihm eine SMS, um sich ordnungsgemäß krank zu melden. Wieder aus dem Spital zu Hause, wartete bereits das Kündigungsschreiben auf sie.

"Die Kündigung war zwar bereits vor dem Krankenstand der Frau schriftlich erfolgt – allerdings gilt diese erst, wenn die Betroffene darüber in Kenntnis gesetzt wurde, in diesem Fall also ab dem Tag, an dem die Frau den Brief von der Post erhielt. Die Fristen aus dem Kollektivvertrag müssen eingehalten werden", erklärt Robert Fischer, Leiter der AK-Bezirksstelle Horn.

"Die ausstehenden Zahlungen konnten erfolgreich eingefordert werden – und der Inhaber des Malerbetriebs zahlte der Frau den Lohn für die Zeit der Kündigungsfrist, rund 620 Euro, nach", so der Arbeitsrechtsexperte weiter.

(min)