Österreich

Frau (64) ertränkte Hund: Lebenslang Tierhalteverbot

Heute Redaktion
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Qualvoll: "Ballo" wurde von Frau im Pool ertränkt.
Qualvoll: "Ballo" wurde von Frau im Pool ertränkt.
Bild: privat

Eine Frau ertränkte ihren Hund, weil er schlimm war. Dennoch wollte die Tierbesitzerin weiter Hunde halten. Das Gericht entschied jetzt: Nein, das geht nicht.

Qualvoller Tod für ein Hündchen: Eine 64-Jährige hatte ihren Terrier-Mischling ertränkt, dennoch wollte die Frau weiter Hunde halten. Das Gericht schob ihrem Wunsch nun einen Riegel vor: Lebenslanges Tierhalteverbot!

Eiskalt hatte die Tierbesitzerin am Landesverwaltungsgericht St. Pölten über die Tat vom 17. November im Bezirk Tulln gesprochen: „Der schwarze Hund hat meine Katzen aus dem Haus gejagt, meine Hühner verfolgt, meine anderen drei Hunde gebissen. Es war ein bösartiges Beißen." Also reichte es der Rentnerin, sie legte Kette und Stein zurecht, fing „Ballo" ein und ertränkte ihn im 5 Grad kalten Schwimmbecken: „Nach zehn Minuten habe ich ihn hochgeholt und beerdigt."

Die 64-Jährige kam beim Strafprozess mit einer Geldbuße (1.300 €) davon, musste ihre drei Hunde, davon zwei Wolfshunde, abgeben, legte dagegen Protest ein („Heute" berichtete).

Nun erging die Entscheidung des Gerichts schriftlich: Auch alle ihre anderen Tiere muss die Frau (freiwillig) vermitteln – sonst werden sie ihr von der Behörde abgenommen. Rechtliche Möglichkeiten hätte die Frau noch: In nächster Instanz könnte sie sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden. (wes)