Österreich

Frau (80) warf Hund vom Ex aus dem 7. Stock

Heute Redaktion
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Das Landesgericht für Strafsachen in Wien von außen.
Das Landesgericht für Strafsachen in Wien von außen.
Bild: picturedesk.com

Hund "Bubi" wurde zum Opfer eines Beziehungsstreits. Eine 80-Jährige stand am Dienstag wegen Tierquälerei vor Gericht. Sie gestand die Tat.

Eine 80-jährige Frau musste sich am Dienstag vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, den Hund ihres ehemaligen Lebensgefährten aus dem siebenten Stock in die Tiefe geworfen zu haben. Die Frau gestand die Tat laut einem orf.at-Bericht und wurde zu zehn Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nichts rechtskräftig.

Trennungsstreit eskaliert

Aber von vorne: Als die 80-Jährige und ihr nunmehriger Ex sich nach neun Monaten Beziehung getrennt hatten, brachte sie die Schlüssel zurück und wollte zudem 400 Euro, die der Mann ihr geschuldet haben soll, zurückverlangen.

Ein Streit ist entfacht und Hund "Bubi" zwischen die Fronten geraten. Die 80-Jährige schnappte sich aus Wut auf ihren Ex den zehn Monate alten Yorkie-Rüden und warf ihn kurzerhand vom Balkon. "Da ist das Viech dahergekommen, ich hab es genommen und vom Balkon geworfen", gab die Angeklagte zu. "Bubi" war eindeutig zur falschen Zeit am falschen Ort. Der junge Vierbeiner musste die Beziehungsprobleme seines Herrl mit dem Leben bezahlen.

Frau forderte Rücknahme der Anzeige

Zusätzlich zur Tierquälerei wurde der Frau Nötigung vorgeworfen. So soll sie ihren einstigen Lebensgefährten und dessen neue Freundin mit dem "Abstechen" gedroht haben, sollte er die Anzeige gegen sie nicht zurückziehen.

Damit er das macht, soll er 4.000 Euro von der Pensionistin erhalten haben. Das gab der Elektriker auch zu, die Anzeige konnte er aber nicht mehr zurückziehen, da es sich um ein Offizialdelikt handelte (Anm.: eine strafbare Handlung, die von Amts wegen verfolgt werden muss).

Die Beschuldigte akzeptierte die Strafe, hat aber noch drei Tage Bedenkzeit, da sie ohne Anwalt erschienen war. Obwohl die Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht erklärte, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(ek)