Weil Firma Fehler machte

Frau bekommt vor Weihnachten 3.000 Euro überwiesen

Über zwei Jahre arbeitete eine Frau als Reinigungskraft in einem Unternehmen. Bitter für sie: Ihr ehemaliger Arbeitgeber schuldete ihr viel Geld.
Oberösterreich Heute
22.12.2023, 18:00
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Mehr als zwei Jahre war eine Frau für ein Unternehmen in Linz als Reinigungskraft bzw. Hausbetreuerin angestellt. Bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber handelt es sich um eine Bildungseinrichtung im Mühlviertel. Schlimm dabei: Sie musste zusätzlich noch viele andere Tätigkeiten übernehmen. 

"Kein Einzelfall"

"Wir konnten eine Nachzahlung von 3.000 Euro an fehlenden Lohn- und Sozialversicherungsbeiträgen erkämpfen", erklärt Helmut Woisetschläger, Landesvorsitzender der Gewerkschaft vida Oberösterreich. "Das ist aber kein Einzelfall, falsche Einstufungen werden in der Reinigungs- und Hausbetreuungsbranche gerne still und heimlich herangezogen." Es zahle sich jedenfalls aus, Gewerkschaftsmitglied zu sein.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen
„Ganz wichtig ist es zudem, nicht nur die Arbeitszeiten, sondern auch die Tätigkeiten und Arbeiten zu dokumentieren.“
Helmut WoisetschlägerLandesvorsitzender der Gewerkschaft vida OÖ

Wer den eigenen Lohnzetteln nicht traue, sollte unbedingt bei der zuständigen Gewerkschaft vorbeischauen und diese überprüfen lassen, rät Woisetschläger. "Ganz wichtig ist es zudem, nicht nur die Arbeitszeiten, sondern auch die Tätigkeiten und Arbeiten zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen helfen im Falle des Falles beim Durchsetzen von Ansprüchen."

1.429 Beratungen führten die Rechtsexperten von vida heuer durch. Insgesamt 234 Gewerkschaftsmitglieder kamen mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zu einem persönlichen Gespräch vorbei.

Firma wirft Frau raus, sie kriegt 5.500 Euro

Nach 15 Jahren im Unternehmen im Bezirk Schärding wurde eine Frau im Oktober 2022 rausgeworfen. Als sich die Innviertlerin das Schreiben genauer anschaute, wurde sie stutzig: Das Kündigungsdatum kam ihr, wie sie selbst sagt, "komisch" vor. Was stand im Text? Der Termin war mit 15. Jänner festgelegt. Die gesetzliche Kündigungsfrist ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt aber drei Monate zum Quartalsende. Das wäre in diesen Fall der 31. März gewesen.

Daraufhin schaltete die Beschäftigte aus dem Bezirk Ried die Arbeiterkammer ein. Wie sich herausstellte, gab es keinen Arbeitsvertrag, in dem die Frist anders geregelt gewesen wäre. Schließlich wurden ihr 5.500 Euro nachgezahlt.

{title && {title} } red, {title && {title} } 22.12.2023, 18:00