Österreich

Frau biss Polizistin ins Bein - Freispruch

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Weil sie eine Polizistin ins Bein gebissen haben soll, hat sich eine ehemalige Finanzangestellte am Freitag im Grazer Straflandesgericht verantworten müssen. Die Frau fühlte sich teilweise schuldig, konnte aber nicht verurteilt werden. Laut Gutachter leidet sie unter starker Alkoholsucht und ist daher nicht zurechnungsfähig. Da auch keine Gefährlichkeit vorliegt, erfolgte ein Freispruch.

Die Beschuldigte war im März 2012 in einem Geschäft beim Ladendiebstahl ertappt worden, was sie bei der Verhandlung auch gar nicht bestritt. "Ich habe eingekauft und hätte auch alles bezahlen können, aber es war so ein Drang da, zu stehlen", meinte sie. Als die Polizei kam, randalierte sie und wurde festgenommen.

"Wollte auf mich aufmerksam machen"

Im Wachzimmer soll sie dann eine Polizistin gebissen haben. "Ich bin gefesselt am Boden gelegen und habe nur mit dem Mund am Hosenbein der Polizistin gezogen, um auf mich aufmerksam zu machen", so die Frau. Das wurde offenbar falsch verstanden, zumal sie zuvor schon auf einen Beamten losgegangen war.

"Hirnsubstanz alkoholbedingt zu Grunde gegangen"

Doch das spielte für das Urteil keine Rolle. "Es liegt bei ihr seit Jahren eine Alkoholergebenheit vor", formulierte es der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl. Seiner Meinung nach leidet die Angeklagte auch unter dem "Korsakow-Syndrom", was eine Störung der Impulskontrolle zur Folge hat. Deswegen stufte er die 52-Jährige als nicht zurechnungsfähig ein, da bei ihr "Hirnsubstanz alkoholbedingt zugrunde gegangen sei". Gefährlich sei sie aber nicht, also sei auch keine Einweisung nötig, so Walzl. Die Beschuldigte wurde freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.