Welt

Frau erhält Spenden für Ukraine –soll Geld zurück geben 

Sigita Barvida aus Zürich setzte sich für zahlreiche Ukraine-Flüchtende ein. Dabei erhielt sie finanzielle Unterstützung von einer Frau.

Teilen
Sigita Barvida beherbergte und vermittelte insgesamt mehr als 160 Flüchtlinge.
Sigita Barvida beherbergte und vermittelte insgesamt mehr als 160 Flüchtlinge.
20min/Matthias Spicher

Die alleinerziehende Mutter Sigita Barvida (40) aus Zürich nahm seit Kriegsbeginn freiwillig Flüchtlinge bei sich auf und vermittelte diese privat an Schweizer Haushalte weiter. Bis zu 13 Personen gleichzeitig beherbergte sie in der Wohnung. "Während dieser Zeit gingen rund 160 Personen bei mir ein und aus. Meine Kinder und ich schliefen teilweise auf dem Boden", erzählt Barvida.

Spenderin meldete sich 

Für die Verpflegung der Personen sei sie zunächst selbst aufgekommen. Nachdem 20 Minuten über die Helferin berichtet hatte, meldete sich eine Frau bei ihr, wie sie sagt. "Sie kontaktierte mich und sagte mir, dass sie mir gerne helfen würde. Wir trafen uns und sie übergab mir ein Kuvert mit rund 10.000 Euro. Ich war der Frau so dankbar", erzählt Barvida. Schriftlich vereinbart hätten die beiden nichts.

"Ich verstehe die Welt nicht mehr"

Doch ein paar Wochen später folgte der Sinneswandel: "Sie rief mich an und sagte mir, dass sie das Geld aus privaten Gründen zurückhaben möchte." Daraufhin habe sie ihr die verbliebenen 7000 Euro zurückgegeben und für den Restbetrag um Aufschub bis Ende des Monats gebeten. Traurig meint sie: "Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich habe alles getan, um den Flüchtenden zu helfen, und das Geld nur für sie ausgegeben. Ich verdiene selbst sehr wenig und weiß nicht, wie ich der Frau die 3000 Euro überhaupt zurückzahlen soll."

Die alleinerziehende Mutter hat ukrainische Geflüchtete vermittelt.
Die alleinerziehende Mutter hat ukrainische Geflüchtete vermittelt.
20min/Matthias Spicher

"Schenkung" kann man nicht zurück verlangen

Adrian Bachmann, von der Kanzlei Bachmann in Zürich, sieht im Zurückfordern der Spende wenig Chancen. Die Schenkung an sich stehe für eine bedingungslose Leistung. "Einmal gespendet, ist das Geld für die Spenderin weg", erklärt Bachmann. Sollte die Geldgeberin aber nur spenden wollen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, sollte die entsprechende Auflage aus Beweiszwecken in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden. "Geldprobleme alleine sind kein Grund für den Widerruf einer Schenkung. Das Geld kann nicht zurückgefordert werden", so Bachmann.

1/64
Gehe zur Galerie
    <strong>26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl.</strong> Enges Rennen im April-Barometer von <em>"Heute"</em>: Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. <a data-li-document-ref="120033420" href="https://www.heute.at/s/barometer-beben-neue-konkurrenz-fuer-fp-chef-kickl-120033420">Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251"></a>
    26.04.2024: Barometer-Beben! Neue Konkurrenz für FP-Chef Kickl. Enges Rennen im April-Barometer von "Heute": Vier Parteichefs haben exakt dieselben Zustimmungswerte. Bier-Chef Wlazny wird auf Platz 1 ausgewiesen >>>
    Denise Auer, Helmut Graf