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Frau erwürgt ihren Hund – wird für was anderes verurtei

Eine 60-Jährige erwürgte ihren Hund, als dieser sie plötzlich angriff. Dafür wurde sie vor Gericht freigesprochen – aber für etwas anderes bestraft.

Hund Tilleul griff seine Besitzerin am 1. Juli 2021 unvermittelt an. Nach einigem Kampf erwürgte diese ihren Hund. Jetzt wurde ein Urteil im entsprechenden Gerichtsprozess gefällt.
Hund Tilleul griff seine Besitzerin am 1. Juli 2021 unvermittelt an. Nach einigem Kampf erwürgte diese ihren Hund. Jetzt wurde ein Urteil im entsprechenden Gerichtsprozess gefällt.
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Am 1. Juli 2021 wurde eine Schweizerin unvermittelt von ihrem Hund angegriffen. Die Frau versuchte sich zunächst mit anderen Mitteln zu wehren, bevor sie schließlich zu einem Schal griff und das Tier erdrosselte. Der Fall kam vors Gericht. Jetzt entschied das Bezirks-Polizeigericht der Broye und des nördlichen Waadtlandes, dass die Frau für die Tötung des Tieres nicht bestraft wird.

Beim Telefonieren mit ihrer Cousine hatte sie bemerkt, dass ihr Hund aggressiv geworden war. Nachdem er die Hunde aus der Nachbarschaft bellen gehört hatte, war der American Staffordshire Terrier sehr nervös geworden. Die Besitzerin ließ daraufhin die Jalousien herunter und schloss die Wohnung ab, damit der Hund nicht entkommen konnte.

Tier griff während Telefonat plötzlich an

Während sie noch am Telefon war, stürzte sich das Tier plötzlich auf sie, die Pfoten auf Höhe ihrer Brust, das Maul nah an ihrer Kehle. Die körperlich sehr starke Frau wehrte den Angriff mit ihren Beinen ab. Am Arm und am Ohr gebissen, biss auch Brigitte das Tier. Ihr brechen zwei Zähne ab. Als der Hund erneut zum Angriff ansetzte, schnappte sich die Frau einen Schal und würgte den Hund – bis dieser starb, schreibt "20 Minutes".

Laut der Frau hatte sie keinen anderen Ausweg gesehen: "Ich habe Bissnarben an meinen Armen und Brüsten. Ich habe einen Zahnersatz. Mir wurde fast ein Ohr abgerissen", so die heute 60-Jährige, die früher Journalistin war und heute Sozialhilfe bezieht. "In diesem Fall gibt es zwei Opfer. Eines, das im Himmel ist, und eines, das seit zwei Jahren in der Hölle auf Erden lebt", argumentierte der Anwalt der Hundebesitzerin.

Von Folgen der Tat "schwer betroffen»"

Die Einzelrichterin Caroline Fauquex-Gerber spricht die Frau für ihr erstes Delikt aufgrund der direkten Folgen von jeglicher Strafe frei, und dies, obwohl sie der Ansicht ist, dass die Frau die Straftat begangen hat, wie "Le Matin" berichtet. Hierzu kam Artikel 54 des Strafgesetzbuches zum Zuge. Dieser lautet: "Ist der Täter durch die unmittelbaren Folgen seiner Tat so schwer betroffen, dass eine Strafe unangemessen wäre, so sieht die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung ab."

Für das Erdrosseln des Tiers wurde die 60-Jährige nicht bestraft, aber für das zweite Delikt, die unerlaubte Haltung ihres Tieres, wurde sie verurteilt. Sie erhält nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert eine Geldstrafe von 300 Franken, sondern einen auf 400 Franken erhöhten Betrag, rund 406 Euro. Der Anwalt der 60-Jährigen möchte das Urteil anfechten.

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