Welt
Frau feuert zweimal aus Jagdgewehr auf Hund
Auf einem Twitter-Clip ist eine Frau im Libanon zu sehen, die zweimal auf einen Hund schießt. Zuvor soll der Vierbeiner ein Kind verletzt haben.
Es sind verstörende, grausame Bilder vom Freitag, die jetzt für riesige Diskussionen im Netz sorgen. Eine Frau feuerte zweimal auf einen in der Sonne liegenden Hund in dem libanesischen Ort Kamid-el-Loz unweit der syrischen Grenze. Die junge Frau näherte sich mit einem Jagdgewehr dem Tier, das keinerlei Gefahr witterte und sich ruhig weiter sonnte, und drückte eiskalt ab.
Deutlich ist der gellende Schuss auf dem Clip zu hören, das Tier sprang von der Kugel getroffen schwer verletzt und jaulend auf und krümmte sich vor Schmerzen - doch die Frau zeigte keinerlei Mitleid und drückte gleich nochmals ab. Der Hund schleppte sich noch ein paar Meter von ihr weg, die Frau ließ ihn im Todeskampf auf dem Parkplatz zurück. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass er die zwei Schüsse überlebte. Laut lokalen Berichten ist dies bis jetzt noch immer unklar.
Kinder jubeln
Im Hintergrund sind jubelnde Kinder zu hören, die der Frau für ihr Tat Beifall bekunden. Auf diese Gruppe geht sie dann zu und sagt zu einem Mädchen: "Er hat dich im Gesicht verletzt, jetzt habe ich das Gleiche mit ihm gemacht". Es bleibt indes unklar, ob die vermeintliche Attacke auf das Kind wirklich stattgefunden hat.
277-Euro-Strafe?
Die Tierschützerin Ghina Nahfawi veröffentliche das Schock-Video auf ihrem Twitter-Account, seitdem gehen die Wogen im Netz hoch. Agrarminister Abbas Al-Hajj Hassan hat die lokalen Behörden aufgerufen, Ermittlungen einzuleiten. Der Frau droht den libanesischen Gesetzen zufolge eine Geldstrafe in Höhe von zehnmal eines durchschnittlichen Monatsgehalts (rund 30 Dollar), was circa 300 Dollar (277 Euro) ausmachen würde.
Facebook-Account gelöscht
Die junge Mutter hat inzwischen nach den Hassattacken im Netz ihren Facebook-Account gelöscht. Zuvor postete sie noch ein Foto, das die Verletzung am Hals ihrer Tochter zeigen soll, die der Hund ihr vor einem Monat beigefügt haben soll. Es sei daher ein "Akt der Selbstverteidigung" gewesen.