Ein 69-jähriger Mostviertler musste gestern in St. Pölten wegen versuchten Mordes vor Gericht (es gilt die Unschuldsvermutung).
Der eifersüchtige Pensionist soll vom mutmaßlichen Gspusi seiner Partnerin mit einem gemeinsamen Freund erfahren haben, eine Trennung stand im Raum. Am 8. Mai soll die 60-Jährige nicht nach Hause gekommen sein, der Angeklagte vermutete sie in den Armen des Liebhabers.
Erst am 9. Mai kam die 60-Jährige heim, behauptete auf einer Wiese genächtigt zu haben, es kam zum Streit. Als sie ihn dann noch einen Waschlappen nannte, soll er laut Anklage aus Kränkung ein Maurerfäustel vom Fensterbrett genommen und sechs Mal auf die Frau eingeschlagen haben. Dann wischte er dem Opfer noch mit einer Küchenrolle das Blut ab.
Mit einem Schädelbruch, Hirnblutungen und einem offenen Fingerbruch flüchtete das Opfer zum Auto, fuhr zur nächsten Polizeidienststelle. Dort läutete sie an, da keiner öffnete, schleppte sie sich ins Auto zurück. Denn: Der Notruf ging von der Polizeidienstelle Mank in die Bezirksstelle nach Melk, ein Melker Beamter rief in Mank an, dass jemand Hilfe benötigt. Ein Polizist (Anm.: war beschäftigt, hatte wichtiges Telefonat) folgte schließlich der Blutspur, fand das Opfer und rief die Rettung. Kurz darauf erschien auch der Verdächtige bei der Dienststelle und stellte sich.
Vor Gericht meinte der Österreicher: "Sie hat mich nimma lieb gehabt." Der diensthabende Beamte im Zeugenstand: "Ich öffnete die Türe und sah nur Blut." Der Angeklagte meinte vor Gericht, sich bei der Einvernahme unter Druck gesetzt gefühlt zu haben, er habe die Frau nie töten wollen.
Die Geschworenen entschieden einstimmig: Es war kein Mordversuch, sondern versuchter Totschlag und Rücktritt vom versuchten Totschlag (weil er Opfer gleich Blut abgewischt hatte, Anm.). Somit 3,5 Jahre wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und 8.000 Euro an das Opfer - nicht rechtskräftig.