Österreich

"Kuckucks-Kind": Lehrerin muss Ex 26.750 € zahlen

Heute Redaktion
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Lehrerin zeugte Kind mit fremden Mann.
Lehrerin zeugte Kind mit fremden Mann.
Bild: iStock

Als er vom lange zurückliegenden Seitensprung seiner Ex-Frau erfuhr, zögerte ein Mann nicht und forderte von der Frau, einer Pädagogin, den gesamten Unterhalt fürs Kind zurück – ein zäher Rechtsstreit folgte.

Diese Story könnte auch von Rosamunde Pilcher sein, spielt aber in Österreich und hat kein Happy End: Während die beiden noch verheiratet waren, brachte die Pädagogin im Jahre 1989 ein Kind zur Welt. Die Ehe scheiterte im Jahre 1993, bis zur Volljährigkeit im Jahr 2007 zahlte der Scheinvater brav Unterhalt.

Erst vor gut zwei Jahren erfuhr der falsche Vater die Wahrheit: Bei einer Fortbildung im Herbst 1988 hatte die angetrunkene Pädagogin außerehelichen Sex und wurde schwanger.

Nachdem die Nicht-Vaterschaft des Mannes gerichtlich festgestellt war, forderte er 26.750 Euro plus Zinsen (Anm.: Unterhalt von 1993 bis 2007) zurück.

OGH-Entscheid: Zurückzahlen!

Vor Gericht wurde mit harten Bandagen gekämpft, die Frau beteuerte stets geglaubt zu haben, es sei ein eheliches Kind. Nachdem alle Instanzen durchlaufen waren, landete der Fall jetzt beim Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser entscheid: Die Frau muss dem Scheinvater die Summe zurückzahlen.

Der Badner Anwalt Gottfried Forsthuber erklärt: "Wer fremdgeht, die Treue zum Ehepartner bricht, kann schadenersatzpflichtig werden. Selbst dann, wenn das Verhalten nicht arglistig sein sollte. Denkbar ist das zum Beispiel für "falsch" bezahlten Unterhalt oder Detektivkosten." (Lie)