Irgendwann reichte es dem Bürgermeister: 24 Stunden hatte eine Bewohnerin aus Seiersberg-Pirka (Stmk.) Zeit, um ihren Vierbeiner im örtlichen Tierheim abzugeben – und der Gemeinde eine Bestätigung darüber vorzulegen.
Hintergrund der strengen Maßnahme: Das Grundstück der Steirerin war nicht eingezäunt. Der Vierbeiner büxte ständig aus, fiel durch aggressives Verhalten auf. Immer wieder wurden Passanten gebissen und verletzt. Laut Bescheid der Gemeinde sollte der Hund so lange im Tierheim bleiben, bis der Garten ausreichend gesichert wäre. Damit sollten neuerliche Biss-Attacken und Belästigungen durch den Vierbeiner verhindert werden. Sein Frauchen sollte die Tierheim-Kosten tragen.
Die Halterin wollte das nicht hinnehmen, zog laut "Presse" gegen die Entscheidung vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Doch dort blitzte sie ab, das Gericht wies ihre Einwände im August ab.
Die Frau hatte sich beschwert, dass ihr vorgeschrieben werde, das gesamte Grundstück einzuzäunen. Auch das ließ das Gericht unbeeindruckt. "Die von der Behörde konkret gesetzten Maßnahmen" seien "zu Recht getroffen" worden, heißt es. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Seiersberg Pirka habe richtig gehandelt. Dieser verpflichtete die Hundehalterin bereits am 27. März 2023 per Bescheid dazu, den Vierbeiner abzugeben. Die Beschwerde der Frau wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun als unbegründet abgewiesen.
"Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden", heißt es im steirischen Landes-Sicherheitsgesetz. Das sei nicht der Fall gewesen, die Maßnahme war zulässig. Alles sei schlüssig begründet worden – eine Revision an das Höchstgericht wurde nicht zugelassen.