Bei einem Besuch im Naturhistorischen Museum in Bern zog er seine Ehefrau in einen Nebenraum und vergewaltigte sie dort. In der Wohnung in Grenchen musste sie sich in Unterwäsche auf das Bett legen, während er den Kindern sein erigiertes Glied zeigte; danach schickte er die Kleinen aus dem Zimmer und vergewaltigte seine Frau. Wegen mehrfacher Vergewaltigung sowie weiterer Delikte war der eingebürgerte Türke im letzten März zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ebenso hatte die Erstinstanz eine stationäre Maßnahme für den 64-Jährigen angeordnet.
Die wichtigsten Nummern gegen Gewalt auf einen Blick:
Polizei-Notruf: 133
Euro-Notruf: 112
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
Weil der Beschuldigte Berufung eingelegt hatte, kam der Fall vor das Obergericht. Dieses bestätigte sämtliche Schuldsprüche, wie die "Solothurner Zeitung" berichtet. Die Frau sei über Jahre "anhaltendem Psychoterror" ausgesetzt gewesen und habe ständig Angst haben müssen, dass er die Kinder wie angedroht in die Türkei bringen würde, hieß es bei der Urteilsbegründung am Freitag. Nur deshalb habe sie all das über sich ergehen lassen.
Gekippt wurde hingegen die stationäre Maßnahme. Eine Therapie verspreche laut Gutachten keinen Erfolg – genau das wäre aber Voraussetzung für deren Anordnung, so die Begründung des Obergerichts. Daher kommt der sich seit 2019 in Haft befindende Mann spätestens in zweieinhalb Jahren frei. Und das, obwohl das Risiko, dass er sich in seiner nächsten Beziehung wieder so verhalten wird, laut dem Gutachter hoch ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte vor Bundesgericht weitergezogen werden.