Wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen musste sich eine 26-jährige nun vor Gericht in Wien verantworten. Die junge Mutter war am 29. Jänner mit einer Studentin (27) in einem Wiener Innenstadt-Club in einen Streit geraten. Das Opfer trug zwei sichtbare Narben im Gesicht davon, ist immer noch schwer traumatisiert. Aus einer Nichtigkeit war ein blutiger Streit geworden.
"Wir hatten echt einen schönen Abend gehabt", so das Opfer bei der Verhandlung. Sie habe gerade auf die Toilette gehen wollen, als ihr plötzlich ein Getränk über die Kleidung geschüttet wurde. Sie sprach die Angeklagte an, erwartete eine Entschuldigung. Stattdessen wäre die 26-Jährige sofort "von null auf 100" gewesen, berichtet der "Standard". Dann habe die Angeklagte dem Opfer mit voller Wucht ein Weinglas ins Gesicht geschlagen.
Die 27-Jährige wusste nicht, wie ihr geschah. Sie wollte "nur weg aus der Situation", sei sofort gegangen. Ein Security habe ihr dann gesagt, dass sie im ganzen Gesicht blute, sie aufs WC begleitet und schlussendlich die Rettung gerufen. Das Weinglas sei laut gerichtsmedizinischem Sachverständiger im Gesicht des Opfers zerbrochen, durchstieß dabei die Wange, einzelne Scherben steckten unter den Augen. Da ein Blutgefäß durchtrennt wurde, war eine Operation notwendig. Die 27-Jährige hat noch heute zwei Narben im Gesicht.
Neben den Narben leide sie auch an schweren psychische Folgen. Die Studentin konnte die ersten drei Nächte nicht schlafen, musste für ihre Bachelorarbeit um einen Aufschub ansuchen. Die Prüfung konnte sie nicht abschließen. "Ich kann nichts mehr lernen wegen der Sache", so die Studentin vor Gericht. Aktuell besucht sie wöchentlich eine Therapie, nimmt Psychopharmaka, um mit der Situation umzugehen.
Die Angeklagte stellte die Situation vor Gericht anders dar. Sie sei "ziemlich alkoholisiert" gewesen. Auf dem Weg zur Bar habe sie die Studentin zwar versehentlich angerempelt, diese habe sie dann aber plötzlich aufs Übelste beschimpft und gegen den Oberkörper gestoßen. "Ich habe dann im Reflex zurückgestoßen", so die Angeklagte. Sie will das Opfer aber auf Höher der Schulter gestoßen haben, will nicht gewusst haben, dass sie die 27-Jährige im Gesicht traf.
Der Sachverständige glaubt diese Geschichte nicht. Das Weinglas könne, aufgrund der tiefen Verletzungen im Gesicht, nicht geworfen worden sein. Auch an eine Abwehrbewegung glaubt der Gutachter nicht. Er gesteht der Angeklagten aber zu, dass sie eventuell die Schulter treffen wollte, diese aber durch den alkoholisierten Zustand verfehlt hat.
Die Angeklagte absolviert derzeit eine Psychotherapie, um ihre Impulse besser kontrollieren zu können. Ihr Verteidiger plädierte auf eine diversionelle Einigung, die Richterin wirkte dem aber entgegen. Die Angeklagte wurde zu zwölf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.