Österreich

Frau ermordet: Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Heute Redaktion
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Wegen Mordes an Frieda L. muss sich Erwin F. heute am Gericht Wr. Neustadt verantworten. Die Frau war in ihrer Wohnung in Neunkirchen erstochen worden.

Wegen Mordes an der 70-jährigen Frieda L. steht heute, Donnerstag, ein Mann in Wiener Neustadt vor Gericht. Der Angeklagte soll der allein stehenden Pensionistin insgesamt 35 Stiche in den Kopf, Hals- und Nackenbereich sowie den Oberkörper zufügt haben.

Eine Bekannte hatte die Frau am 11. Oktober 2017 in deren Wohnung in Neunkirchen tot aufgefunden. Im April wurde der 59-jährige Verdächtige festgenommen.

In einer Zeugenvernehmung durch das Landeskriminalamt Niederösterreich soll der Mann laut Anklage behauptet haben, er habe vom Mord erst durch ein Telefonat erfahren und sei noch nie in der Wohnung des Opfers gewesen. Laut Polizeiangaben hatte ein Vergleich tatrelevanter Spuren einen dringenden Verdacht ergeben.

Der unbescholtene Niederösterreicher soll von 2012 bis 2017 eine On-Off-Beziehung zu einer Bewohnerin der Wohnhausanlage, in der die 70-Jährige lebte, gehabt haben, und mit den lokalen Gegebenheiten vertraut gewesen sein.

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Verteidiger Michael Dohr betonte, sein Mandant sei nicht der Täter, er beantragte einen Freispruch. Der Rechtsanwalt sah "Pannen" in den Ermittlungen. So könne etwa der von der Staatsanwaltschaft auf Basis einer Zeugenaussage und im Magen des Opfers gefundenen Essensresten angenommene Tatzeitpunkt am 8. Oktober 2017 gegen 12.30 Uhr nicht stimmen, denn eine Frau habe das Opfer am Tag darauf noch gesehen. Zudem passt laut dem Rechtsvertreter das Bewegungsprofil nicht mit den Vorwürfen zusammen - das Handy des 59-Jährigen sei am 8. Oktober erst ab 12.55 Uhr am Tatort eingeloggt gewesen.

"Motiv gibt es nicht"

Ein Motiv des Angeklagten gebe es nicht, so der Verteidiger. Ein Täter, der jemanden mit 35 Messerstichen töte, müsse Hass empfinden, der nur bei einer Beziehung zum Opfer da sein könne. Sein Mandant habe nicht einmal die Telefonnummer der Pensionistin gehabt - "wieso sollte er sie massakrieren?", meinte der Rechtsanwalt. Außerdem seien am Tatort DNA-Spuren einer weiteren männlichen, unbekannten Person gefunden worden.

Zur u.a. auf der Leiche der 70-Jährigen gefundenen DNA des 59-Jährigen sagte der Verteidiger, sein Mandant habe beim Hinausgehen aus dem Haus bemerkt, dass die Wohnungstür der Pensionistin im Parterre offen gewesen sei. "Das ist mir komisch vorgekommen", berichtete der Angeklagte selbst, daraufhin sei er reingegangen und habe mit dem Ellbogen die Eingangs- sowie die Glastür aufgemacht. Er berichtete, die Pensionistin kniend gefunden, mehrmals ihren Vornamen gesagt und sie aufgezerrt zu haben. Dann positionierte er die blutüberströmte Leiche laut Aussage wieder so, wie er sie gefunden hatte. Das demonstrierte er anhand einer Puppe. Es sei "fürchterlich" gewesen, "ich habe Panik bekommen".

Da seine Hände voller Blut gewesen seien, stieg der 59-Jährige laut seinen Angaben über die Leiche und wusch sich die Hände. Dazu habe er ein Häferl, das dort stand, weggestellt - auch darauf wurde seine DNA gefunden. Mit einem Putzschwamm habe er anschließend das Blut vom Wasserhahn weggewischt und sich rund eine Minute lang hingesetzt, bevor er aus der Wohnung flüchtete. Zuvor habe er die Geldbörse der 70-Jährigen aufgehoben - auch auf der Brieftasche wurden DNA-Spuren des 59-Jährigen gefunden.

Sein Mandant habe freiwillig einem DNA-Abstrich zugestimmt, hielt der Rechtsanwalt fest. Der 59-Jährige leide an einer Depression, sagte sein Verteidiger. Er verwies auf ein Gutachten, wonach der Angeklagte eine Merkschwäche und Konzentrationsstörung habe. Geisteskrank sei der Mann nicht.

Ein Urteil wird für 25. September erwartet. Für Erwin F. gilt die Unschuldsvermutung. (red)