Ein – laut Polizei – verweigerter Alkomat-Test hat für die Tirolerin Gudrun W. (79) nun schwere finanzielle Folgen. Denn die Pensionistin mit eingeschränktem Lungenvolumen erhielt nicht nur 1.600 Euro Strafe, sondern muss auch Verfahrenskosten in Höhe von 10.400 Euro tragen.
Die Causa begann mit einem Unfall: Die 79-Jährige wollte mit ihrem Auto in Innsbruck von einer Hofeinfahrt auf die Straße fahren, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" (TT). Laut der Pensionistin raste plötzlich ein Radfahrer auf sie zu, streifte mit seinem Bike den Wagen und stürzte.
"'Wie schauen Sie denn aus?', hab' ich ihn besorgt gefragt, weil seine Hose ganz zerrissen war", erzählt Gudrun W. der "TT". Der nach eigenen Angaben unverletzte Mann forderte für seine kaputte Jeans 50 Euro. Doch die Pensionistin weigerte sich, informierte stattdessen die Polizei.
Doch damit nahm das Unglück seinen Lauf: Denn die Innsbruckerin versagte sieben Mal bei der Routine-Alkoholkontrolle. Laut Polizei soll sie den Alkomat-Test komplett verweigert haben, was die 79-Jährige aber bestreitet. Zudem habe sie einen Beamten auf ihre Bronchitis hingewiesen. Um zu beweisen, dass sie beim Unfall komplett nüchtern war, ließ sie noch am gleichen Abend in einer Klinik einen Bluttest machen. Das Ergebnis: 0,00 Promille.
Da die Innsbruckerin offiziell den Test verweigert hatte, landete die Sache vor Gericht. Trotz des Attests einer Fachärztin, das Gudrun W. ein eingeschränktes Lungenvolumen bescheinigt, verhängte das Landesverwaltungsgericht eine Geldstrafe in der Höhe von 1.600 Euro. Laut Gericht war die Einschränkung der Lungenfunktion zu gering.
Da ihre Rechtsschutz-Versicherung laut "TT" eine Kostenübernahme ablehnte – "das vorgeworfene Delikt stellt eine Obliegenheit dar, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt" – muss die 79-Jährige nun auch 10.400 Euro Verfahrenskosten übernehmen. Aufgrund von Unklarheiten beim Versicherungsvertrag schaltete Gudrun W. aber nun den Verein für Konsumenteninformation ein.
Wer den Alkomat-Test grundlos – ohne medizinische Gründe – verweigert, macht sich grundsätzlich strafbar – auch, wenn ein Arzt danach keine Alkoholisierung feststellt. In so einem Fall wird dann vom höchsten Alkoholisierungsgrad (über 1,6 Promille) ausgegangen. Neben einer Geldstrafe von bis zu 5.900 Euro, kann der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen werden. Möglich sind zudem Nachschulungen, ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Stellungnahme.