Welt

Frau macht 10 Minuten Kaffeepause und wird gekündigt

Eine Reinigungskraft wurde in Deutschland von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen, weil sie eine Pause gemacht, aber nicht ausgestempelt hatte.

Heute Redaktion
Eine Frau ging während ihrer Arbeitszeit zehn Minuten Kaffee trinken und wurde daraufhin gekündigt.
Eine Frau ging während ihrer Arbeitszeit zehn Minuten Kaffee trinken und wurde daraufhin gekündigt.
Getty Images/iStockphoto

Eine zehnminütige Kaffeepause wurde einer deutschen Reinigungskraft zum Verhängnis. Sie wurde von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt, weil sie nicht ausgestempelt und die Pause somit unerlaubterweise in ihrer Arbeitszeit gemacht hatte, lautet die Begründung.

Frau klagt und verliert vor Gericht

Arbeitgeber können Mitarbeiter fristlos kündigen, wenn ein Arbeitszeitbetrug vorliegt. Das war auch in diesem Fall möglich. Die Frau klagte gegen ihre Kündigung, verlor nun aber vor Gericht.

Der brisante Fall sorgte am Landesarbeitsgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) für viel Wirbel. Die heute 64-jährige Reinigungskraft hatte am 8. Oktober 2021 um 7.20 Uhr ihre Arbeit begonnen und diese um 11.05 Uhr beendet.

Chef beobachtete Mitarbeiterin vom Auto aus

Noch in der Früh besuchte sie ein gegenüberliegendes Lokal, um einen Kaffee zu trinken. Dafür stempelte sie sich bei der elektronischen Zeiterfassung aber nicht aus. Der Chef hatte vom Auto aus beobachtet, wie die Frau das Gebäude verließ. Als er sie auf ihr Verhalten ansprach, leugnete sie die Pause zunächst. Erst als der Chef ihr anbot, ihr Beweisfotos auf seinem Handy zu zeigen, räumte die Raumpflegerin ihr Fehlverhalten ein, berichtet "Der Spiegel".

Sie wurde daraufhin fristlos gekündigt. Die Frau, die zu 100 Prozent schwerbehindert ist, verklagte in Folge dessen ihren Arbeitgeber. Sie hielt die Kündigung für unverhältnismäßig. Wie sie versicherte, handelte es sich um ein einmaliges Vergehen. Zudem war sie acht Jahre in dem Betrieb tätig.

Kündigung rechtmäßig

Das Gericht entschied nun, dass die Kündigung rechtmäßig war. Bei einem vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr sei ein wichtiger Grund gegeben, der eine fristlose Kündigung rechtfertige. Entscheidend war auch das Verhalten nach der Tat, da die Frau ihren Arbeitgeber angelogen hatte.

Die Kündigung bleibt somit bestehen, auch die Gerichtskosten muss die Klägerin selbst zahlen.

1/56
Gehe zur Galerie
    <strong>04.05.2024: AstraZeneca gesteht erstmals schwere Nebenwirkungen ein.</strong> AstraZeneca sieht sich in Großbritannien mit einer Sammelklage konfrontiert. <a data-li-document-ref="120034852" href="https://www.heute.at/s/astrazeneca-gesteht-erstmals-schwere-nebenwirkungen-ein-120034852">In einem Gerichtsdokument gesteht der Konzern schwere Nebenwirkungen ein.</a>
    04.05.2024: AstraZeneca gesteht erstmals schwere Nebenwirkungen ein. AstraZeneca sieht sich in Großbritannien mit einer Sammelklage konfrontiert. In einem Gerichtsdokument gesteht der Konzern schwere Nebenwirkungen ein.
    REUTERS