Eine Frau (86) aus Italien ist vom Luzerner Kriminalgericht wegen mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen worden. Dies, weil sie zwischen Mai 2012 und März 2019 von der Ausgleichskasse Luzern unrechtmäßig Ergänzungsleistungen in der Höhe von rund 126.000 Franken, knapp über 121.000 Euro, bezogen hatte.
Spätestens seit dem Tod ihres Ehemannes im Jahr 2011 war die Frau Eigentümerin von Liegenschaften in Italien im Wert von rund 200.000 Franken, umgerechnet etwas mehr als 192.000 Euro. Im Anmeldeformular für Ergänzungsleistungen hatte sie jedoch 2011 angegeben, "sie verfüge über kein Grundeigentum und erziele keinen Liegenschaftsertrag", wie es im Urteil des Kriminalgerichts heißt.
Auch bei periodischen Überprüfungen der Ergänzungsleistungen in den folgenden Jahren hatte die Frau auf Formularen entgegen der Wahrheit angegeben, dass sie keine Erträge aus Liegenschaften erzielte und dass sie über kein Grundeigentum verfügte. Dies, obwohl sie "in zahlreichen Informationsschreiben und Verfügungen mindestens elfmal auf die Meldepflicht bei Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse aufmerksam gemacht" worden ist.
Wegen der falschen Angaben war die Ausgleichskasse davon ausgegangen, dass die 86-Jährige neben der AHV-Rente keine weiteren Einnahmen hatte und die Bank- und Wertschriftenguthaben unterhalb des Freibetrages von 37.500 Franken, rund 36.000 Euro lagen. So sprach die Ausgleichskasse der Frau Ergänzungsleistungen von 1.777 Franken, rund 1.700 Euro pro Monat zu.
Einen Großteil des Geldes hat die Ausgleichskasse bisher nicht zurückbekommen. Seit Herbst 2020 bezahlt die Frau jedoch monatlich 250 Franken mittels Rentenverrechnung ihrer AHV-Rente zurück. Die 86-Jährige wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Zudem wird sie für fünf Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.