Schmerzhafte Nachwehen: Nachdem eine Frau in den Mund von einer Wespe gestochen wurde, alarmierte der Arzt den Hubschrauber. Jetzt entschied das Gericht, dass die Kärntnerin den Flug in das Klinikum Klagenfurt selbst zahlen muss.
Schmerzhafte Nachwehen: Nachdem eine Frau im Jahr 2009 in den Mund von einer Wespe gestochen wurde, alarmierte der Arzt den Hubschrauber. Jetzt entschied das Gericht, dass die Kärntnerin den Flug in das Klinikum Klagenfurt selbst zahlen muss.
Nach einem Wespenstich im Mund zeigte eine Frau aus Maria Wörth allergische Reaktionen, sie rief die Rettung. Der Notarzt ließ einen Transport mit dem Sanitätsfahrzeug nicht zu und alarmierte den Hubschrauber. Als der Heli landete, fühlte sich die knapp 50-jährige schon wieder besser, außerdem habe sie Angst vor dem Fliegen.
Also fuhr der Rettungswagen mit der Frau Richtung Klinikum, doch schon auf der Süduferstraße Höhe Maiernigg drehte der Wagen um und brachte die Kärntnerin zurück zum Hubschrauber.
"Wäre der Rettungswagen gleich weitergefahren, dann wäre meine Mandantin wohl schneller im Spittal gewesen als mit dem Hubschrauber", sagt der Anwalt Alexander Scheer gegenüber der "Kleinen Zeitung". Die Kärntnerin wurde im Klinikum behandelt und bald wieder entlassen. Doch dann flatterte plötzlich eine Rechnung über 2.640 Euro ins Haus. Die Patientin wurde für den Rettungsflug von der Bank, die die Forderung des Flugunternehmens eintrieb, verklagt.
Prozess verzögerte sich
Weil die Frau inzwischen umgezogen war, verzögerte sich dar Prozess. Damals hatte das Unternehmen keinen Vertrag mit der Sozialversicherung zur Kostenübernahme. In erster Instanz wurde die Patientin vom Bezirksgericht Klagenfurt frei gesprochen. Doch das Landesgericht hob das Urteil auf und entschied für das Flugunternehmen. Die Begründung: Der Hubschrauber wurde alarmiert und musste fliegen, die Verantwortlichen seien berechtigt, Geld dafür zu verlangen. Wie viel die Frau zahlen muss, wird bei einem weiteren Prozess im Herbst entschieden.