Österreich

Frau muss Rindenmulch vom Grab entfernen

Heute Redaktion
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Laut Pfarre Penzing St. Jakob müssen Gräber gärtnerisch gestaltet sein. Für Christine P. ist das aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen ein erhebliches Problem.

Der Friedhof sollte ein stiller Ort der Erinnerung und der Besinnung sein. Für Christine P. (74) ist er jedoch seit zehn Jahren Grund ein Sorgenkind. "Im September 2007 habe ich das Grab auf dem Penzinger Friedhof gekauft. Drei Mitglieder meiner Familie sind hier begraben", erzählt die Seniorin.

Als ihr Ehemann vor etwa zehn Jahren verstarb, verzierte Frau P. das Grab mit Rindenmulch und pflanzte einen Rosenstock, "weil mein Mann das so wollte", sagt sie. Als dann auch ihre Mutter und deren Lebensgefährte hier bestattet wurden, wurde das Grab zwischenzeitlich mit Gras bepflanzt. "Aber ich kann mich nicht länger um das kümmern. Ich bin krank und gehe nur sehr schwer", erklärt Frau P. Zusätzlich fehle ihr als Mindestpensionistin auch das Geld für die gärtnerische Gestaltung.

Friedhofsordnung schreibt Gestaltung vor

Diese ist aber nach Friedhofsordnung des Penzinger Friedhofs erforderlich. Dort heißt es im Paragraphen 7, dass der Benützungsberichtigte verpflichtet sei, das Grab in "ortsüblicher Weise gärtnerisch zu gestalten".

Aus Kosten- und Gesundheitsgründen griff Frau P. dennoch auf die Grabbedeckung mit Rindenmulch zurück. "Ich habe schon nach dem Tod meines Ehemannes eine Aufforderung erhalten, dass der Rindenmulch weg muss. Als sich dann meine Tochter eingeschaltet hat, war das aber kein Thema mehr. Erst jetzt ist der Rindenmulch offensichtlich wieder ein Problem", erzählt sie besorgt.

Problematisch ist jedoch weniger der Rindenmulch an sich, als die künstlich-orange Färbung. Gegenüber "Heute" erklärt die Pfarre St. Jakob, das generelle Verbot sei Folge der großen Kreativität einzelner Grabbesitzer. Um den Dauer-Diskussionen über Art, Farbe oder Struktur der aufgebrachten Materialien zu entgehen, habe die Pfarre 1976 ein generelles Verbot erlassen.

Laut der Friedhofsordnung der Pfarre St. Jakob sind Gräberbedeckungen aus "nicht verrottbarem Material, wie Kunststoffmatten, Kies, Steine, Blähton oder mit Rindenhäcksel, Hackschnitzel u.ä. nicht gestattet".

"Insbesondere die in den letzten Jahren aufkommenden künstlich gefärbten Holzschnitzeln haben uns darin bestärkt. Optik und Umweltverträglichkeit dieser Produkte sind höchst fragwürdig und stören nicht nur uns, sondern auch viele andere Grabbesitzer und Friedhofsbesucher", betont die Pfarre.

Pfarre fordert Entfernung des Mulchs

Und da der orangefärbige Rindenmulch auf dem Grab der Familie P. für die Pfarre "nicht den Eindruck von Naturverbundenheit" entstehen lässt, habe man die Seniorin in einem Brief dazu aufgefordert, diesen zu entfernen und das Grab "in einen der Friedhofsordnung entsprechenden Zustand zu bringen".

"Seit meine Mutter diesen Brief bekommen hat, hat sie panische Angst davor, dass sie sich die Erhaltung des Grabes nicht mehr leisten kann. Meine Mutter hat den Penzinger Friedhof gewählt, weil sie hier wohnt und es der einzige ist, den sie noch selbstständig erreichen kann", betont Frau P's Tochter Sabine.

Eigentümer entscheidet über Regeln

Der Penzinger Friedhof ist nicht der einzige Pfarr-Friedhof in Wien, der Rindenmulch als Deckmaterial auf Gräbern untersagt. So sieht etwa auch die Friedhofsordnung der Pfarre Nußdorf (Döbling) ein solches Verbot vor.

"Die Frage, welche Beläge für Gräber zulässig sind und welche nicht, wird in der Bestattungsanlagenordnung festgelegt. Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit und kann sich daher unterscheiden", erklärt der Pressesprecher der Friedhöfe Wien GmbH, Florian Keusch. Für die Friedhöfe im Besitz der Stadt Wien gebe es keine landesgesetzliche Basis für ein Verbot von Rindenmulch.

Pfarre gesprächsbereit

Auf Rückfrage von "Heute" zeigte sich die Pfarre aber durchaus hilfs- und gesprächsbereit. "Eine Regelung für eine Unterstützung von Nutzungsberechtigten bei der Grabpflege besteht derzeit nicht, doch wir werden diese Anregung nutzen und eine entsprechende Überlegung anstellen", heißt es.