Österreich

Frau musste Ex-Chef 4 Mal klagen, um Geld zu kriegen

Seit 2015 verweigerte ein Arbeitgeber aus dem Waldviertel einer ehemaligen Angestellten ihre offenen Gehaltsansprüche.

Heute Redaktion
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Die Frau musste ihre Rechte vier Mal einklagen, um endlich ihr Geld zu bekommen.
Die Frau musste ihre Rechte vier Mal einklagen, um endlich ihr Geld zu bekommen.
Bild: iStock (Symbol)

2015 ging eine Angestellte (34) aus dem Waldviertel in Karenz - und ihr Dienstgeber zahlte der Frau einfach die letzten sechs Arbeitswochen nicht aus. Und auch während der Karenz gab es Probleme: Ihre Leistungen bei der Firma auf geringfügiger Basis, die sie mehr als ein Jahr lang aus finanziellen Gründen erbracht hatte, wurden gar nicht bezahlt.

Also wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer Niederösterreich, deren Team versuchte, zu vermitteln. Doch der Unternehmer weigerte sich weiterhin, die offenen Ansprüche zu bezahlen – der Fall endete vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Als die erste Karenz zu beendet war, ging die Frau wieder normal bei der Firma arbeiten, kündigte erst, als sie mit dem zweiten Kind erneut in Karenz ging. Und wieder: Weder das offene Gehalt, noch Resturlaub oder aliquote Sonderzahlungen bekam die 34-Jährige. Auch ein Dienstzeugnis verweigerte der Unternehmer seiner ehemaligen Angestellten.

Vier Mal mussten die offenen Gelder eingeklagt werden.

„Mit der Hilfe unseres Rechtsschutzes erhielt die Arbeitnehmerin 18.000 Euro nachbezahlt", so AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.

(nit)