Immer mehr Beziehungen entstehen mittlerweile durch Online-Vermittlung. Diese Dienste sind allerdings häufig sehr kostspielig, wie die Arbeiterkammer warnt. Teilweise wird sogar richtig viel Geld verlangt, wie der aktuelle Fall eines Mühlviertlers zeigt.
Der 48-Jährige entdeckte eine ansprechende Partneranzeige. Herr F. wollte die Dame kennenlernen, meldete sich bei der Kontaktnummer. "Im Zuge eines Termins bei ihm zuhause bestätigte ihm ein Vermittler, dass die beiden Partnerprofile gut zusammenpassen würden", so die Konsumentenschützer der AK, die den Fall kürzlich betreuten.
In der Hoffnung auf die große Liebe unterschrieb Herr F. einen Partnervermittlungsvertrag, bezahlte dann für sechs Monate Laufzeit 2.500 Euro.
Als der 48-Jährige dann die Herzensdame kontaktierte, wurde aus dem Liebesrausch rasch die große Ernüchterung. Denn die Interessen waren laut AK keineswegs ident. "Die beiden passten nicht zusammen", so die AK. Der Mühlviertler war enttäuscht und erklärte seinen Rücktritt vom Vertrag. Doch die Agentur weigerte sich, das anzuerkennen. Erst als die AK die Rückzahlung gerichtlich einklagte, zahlte das Unternehmen das Geld zurück.
Sowohl im Internet als auch offline bieten unzählige Firmen Partnervermittlungen an. Die Kosten sind laut AK meist hoch und die Auflösung derartiger Verträge kann für Betroffene sehr mühsam werden. Da es sich beim Geschäft mit der Liebe um Verbraucherverträge handelt, gilt es auch hier ein paar Grundregeln zu beachten: