Versuchte schwere Körperverletzung und Freiheitsentziehung wurden einer 23-jährigen Wienerin vorgeworfen, da sie ihren gleichaltrigen Ex-Freund mit einer Schere attackiert und ihn auf der Toilette eingesperrt haben soll. Am Landesgericht Wien verteidigte sich die Frau, sie habe in der Nacht auf den 21. Februar nur aus Notwehr gehandelt.
Ihr Lebensgefährte und sie hätten sich schon Wochen zuvor getrennt, lebten aber noch gemeinsam. Als sie ihren Ex hinauswerfen wollte, sei es zum Streit gekommen. Der Mann sei schließlich davongerauscht und um 2 Uhr in der Nacht betrunken zurückgekehrt. "Er stürmte herein und hat sich auf dem WC eingesperrt", behauptet die Angeklagte. Wegen früherer Gewalttaten des 23-Jährigen habe sie die Polizei alarmiert und sich vor die Klotür gesetzt, um B. nicht davonkommen zu lassen, so die Frau laut "Standard".
Nachdem er die Klotür aufgetreten habe, hätte sie die Schere vom Fensterbrett genommen. "Ich wollte ihn damit abschrecken", argumentierte sie. Aufgrund der "Ruckartigkeit" der Bewegung habe sie ihn dann in die Rückseite der rechten Schulter gestochen, das sei aber keine Absicht gewesen.
Das Opfer, einen Kopf kleiner als seine Ex-Freundin, stellte die Geschichte anders dar. Er habe nach dem Streit sein Skateboard gepackt und die Wohnung verlassen, so der Mann. Danach habe er drei große Flaschen Pfefferminzlikör getrunken, bevor ihn ein dringendes Bedürfnis wieder zurück getrieben habe. Zwei bis fünf Minuten verbrachte er demzufolge im WC, während seine Ex vor der Tür saß, bevor er sich mit einem Tritt befreite.
Er habe dann die Angeklagte ignoriert und die Wohnung über den Balkon verlassen, da die Badezimmertür noch immer im Weg war. Er habe sein Skateboard aus einem Busch geholt, als die Frau aus der Hauseingangstür kam und ihn von hinten stach. "Ich habe ihr im Reflex noch einen Kick in den Bauch gegeben, danach bin ich mit dem Longboard weggefahren."
Eine Notwehrsituation wollte die Richterin dementsprechend "nicht einmal am fernen Horizont" erkennen – sie verurteilte die 23-Jährige nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft. Vom Vorwurf der Freiheitsentziehung spricht sie die Angeklagte frei, die Zeitdauer dafür sei zu kurz gewesen.