Österreich

Frau stach Lover Messer in Rücken, er will sie heiraten

Eine 40-Jährige stach auf ihren schlafenden Bekannten ein – "er hat genervt." Beim Prozess wegen Mordversuchs plante das Opfer (51) einen Antrag.

Christian Tomsits
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Die 40-Jährige im großen Schwurgerichtssaal am Donnerstag.
Die 40-Jährige im großen Schwurgerichtssaal am Donnerstag.
Sabine Hertel

Flüchtige Bekanntschaft mit ernsten Folgen: Im Oktober 2020 um 4 Uhr früh stand Angelika S. nach einer gemeinsamen Nacht mit Johann F. auf, machte sich einen Kaffee und stach plötzlich mit einer 10-Zentimeter-Klinge auf das schlafende Opfer ein. Erschrocken wachte der 51-Jährige auf, schrie "Bist du deppert“. Dann bemerkte er die blutende Wunde. Sie verließ die Wohnung und rief die Polizei, die sie festnahm.

Anwalt Erich Gemeiner verteidigte

Erich Gemeiner übernahm die Verteidigung.
Erich Gemeiner übernahm die Verteidigung.
privat

Sie lernten sich in Apotheke kennen

Erst kurz zuvor lernten sie einander in einer Apotheke in Wien-Simmering kennen. Er war sich sicher: "Sie warf ein Auge auf mich". Sie behauptete: "Er stalkte mich und hing an mir wie eine Klette." Trotzdem schliefen sie miteinander ("Nur wegen meiner Sexsucht, Beziehung wollte ich mit ihm sicher keine"). Am Wiener Landl versuchte Richter Ulrich Nachtlbauer am Donnerstag den Überblick zu bewahren. Der von Top-Anwalt Erich Gemeiner verteidigten Angeklagten wurde versuchter Mord vorgeworfen. Gemeiner bestritt die Tötungsabsicht: "Sie wollte ihm nur einen Denkzettel verpassen, stach nur leicht zu."

Böser Brief und beinahe ein Heiratsantrag

Doch ein bösartiger Brief aus der Justizanstalt wurde ihr schlussendlich zum Verhängnis: "Wehn jemand meine Tochter belestigt ist normal das ich diesen Dreck Töde", verfasste sie in ihrer U-Haftzelle. Trotzdem wollte das Opfer im Gerichtssaal um ihre Hand anhalten, bekam aber im letzten Moment kalte Füße. Der Gutachter hatte die Angeklagte untersucht und empfahl eine Unterbringung in einer Anstalt. Dem folgten die Geschworenen. Mit 5:3 entschieden sie auf Mordversuch. Das Urteil: 13 Jahre Haft und eine Einweisung. Anwalt Gemeiner legte umgehend eine Nichtigkeitsbeschwerde ein – das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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