Weil er eine junge Frau in einer Grazer Disco gestoßen hat und diese tragischerweise gestorben ist, musste sich ein 36-jähriger Grazer am Donnerstag wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verantworten. Er gab die Tat zu, wollte aber nach eigenen Angaben nur bei einem Streit dazwischen gehen. Der Richter war der Ansicht, er habe "aus Aggression und Wut" gehandelt und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.
, musste sich ein 36-jähriger Grazer am Donnerstag wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verantworten. Er gab die Tat zu, wollte aber nach eigenen Angaben nur bei einem Streit dazwischen gehen. Der Richter war der Ansicht, er habe "aus Aggression und Wut" gehandelt und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Das Urteil sorgte für Kopfschütteln und ungläubige Mienen. Der Angeklagte und sämtliche Zeugen gaben an, das 25-jährige Opfer habe mit ein paar anderen Mädchen einen Streit gehabt, dabei setzte es auch Ohrfeigen. Als sich die - wie vermutlich zahlreiche weitere Discobesucher um 3.00 Uhr früh - angetrunkene Frau erneut der Gruppe näherte, ging der Angeklagte dazwischen und stieß sie zurück. Die Grazerin fiel zu Boden und zog sich eine so schwere Kopfverletzung zu, dass sie vier Tage später starb.
Heftige Stoß mit tödlichen Folgen
"Er hatte damals 165 Kilogramm, die Frau 45, er musste damit rechnen, dass so ein Stoß Folgen hat", meinte Staatsanwalt Ewald Hörzer. "Er übernimmt die Verantwortung und es tut ihm leid. Mit den Folgen wird er sowieso das ganze Leben kämpfen müssen", so Verteidigern Karin Hermann. Alle Zeugen schilderten den Vorfall mehr oder weniger gleich: Der 36-Jährige hat die Frau heftig gestoßen, was natürlich starke Auswirkungen haben musste, ein derart tragischer Ausgang war aber nicht absehbar.
Doch Richter Gernot Patzak, der zwar zwischen den nur wenige Minuten dauernden Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern dringend eine Pause benötigte, die Verhandlung sonst aber eher flott abwickelte, wollte aus spezial- und generalpräventiven Gründen eine äußerst strenge Strafe. "Ich kann mir vorstellen, dass Sie von ihr beleidigt worden sind", meinte er - obwohl es keinerlei Hinweise auf einen Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gegeben hatte. "Aus Aggression und Wut", so Patzak, habe er sodann die Frau gestoßen, und daher seien drei Jahre unbedingte Haft gerechtfertigt. Die Verteidigerin kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.