Die Radlerin fuhr mit ihrem Bike auf einem Geh- und Radweg der Stadtgemeinde Völkermarkt (Ktn.), der an die Packer Bundesstraße angrenzt. Auf Höhe eines Einkaufszentrums stürzte die Kärntnerin über einen im Asphalt verankerten Eisenwinkel. Die Frau erlitt Brüche, Prellungen und Abschürfungen.
Da die Verletzte der Meinung war, dass die Stadt ihrer Erhaltungspflicht des Geh- und Radweges nicht nachgekommen war, klagte sie auf 34.000 Euro Schadenersatz. Doch die Klage wurde abgewiesen, berichtet die "Kleine Zeitung". Denn, nicht die Stadt ist für die Erhaltung zuständig, sondern das Land Kärnten.
Die Stadt argumentierte, dass sich das Grundstück, auf dem der Unfall passiert ist, im Besitz des Landes Kärnten steht – daher trifft die Erhaltungspflicht auch das Land. Zudem wurde vor Gericht festgestellt, dass die Erhaltungspflicht teilweise auf den Eigentümer des Einkaufszentrums übertragen wurde. Somit wurde die Klage abgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig.