Was wie ein normaler Spaziergang begann, endete für eine 54-jährige Frau in Deutschland im Krankenhaus. Ihr Hund war ausgebüxt und auf ein fremdes Grundstück gerannt. Als sie dem Tier im Ortsteil Dannigkow (Sachsen-Anhalt) folgte, löste sich ein Schuss aus einer Selbstschussanlage und traf sie mit Schrotmunition.
Anwohner alarmierten die Polizei, die mit einem Spezialeinsatzkommando (SEK) anrückte. Bei der Durchsuchung des Grundstücks wurden zahlreiche Waffen und gefährliche Gegenstände beschlagnahmt. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt übernahm die Ermittlungen.
Wie Inside Digital berichtet, stuft die Staatsanwaltschaft den Fall inzwischen als versuchtes Tötungsdelikt ein. Gegen den 43-jährigen Grundstückseigentümer wurde Untersuchungshaft angeordnet. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Der Extremfall wirft eine Frage auf, die viele Hausbesitzer betrifft: Wie weit darf man sein Grundstück gegen Einbrecher sichern? Denn nicht nur Selbstschussanlagen sind verboten. Auch einbetonierte Glasscherben auf Mauern oder versteckter Stacheldraht können zu einer Strafanzeige führen.
Der Grund: Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass von einem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. Wer mit solchen Fallen jemanden verletzt, riskiert eine Anzeige wegen Körperverletzung und muss unter Umständen Schmerzensgeld zahlen.
Experten empfehlen stattdessen Licht, Sirenen oder Überwachungskameras. Diese schrecken ab, ohne jemanden zu gefährden. Und falls doch ein Einbrecher kommt, hat man Aufnahmen für die Polizei.