Wien

Frau verdiente 14.000 Euro mit falschen Masken-Attests

Am Freitag wurde eine Heilpädagogin zu Haft verurteilt, weil sie rund 700 falsche schriftliche Befreiungen von der Maskenpflicht verkauft hatte.

Michael Rauhofer-Redl
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Die 55-Jährige verkaufte rund 700 falsche Maskenbefreiungsattests. Sie wurde zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt.
Die 55-Jährige verkaufte rund 700 falsche Maskenbefreiungsattests. Sie wurde zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt.
STEFAN SOMWEBER / APA / picturedesk.com

Die 55-Jährige wurde wegen Betrugs und Kurpfuscherei zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Weil sich der Verteidiger der Frau Bedenkzeit erbat und auch die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Bei der Verurteilten handelt es sich um eine Sympathisantin der "Querdenker"-Bewegung. 

Die Frau wurde in der Vergangenheit schon mehrmals auf Demonstrationen gesichtet und stand sogar schon mit dem ehemaligen BZÖ-Abgeordneten Martin Rutter auf einer Bühne und hielt dort eine Wutrede gegen die Maskenpflicht. An der Verhandlung am Wiener Landesgericht für Strafsachen nahmen auch zahlreiche "Corona-Leugner" als Besucher teil, teilweise ohne die geltende FFP2-Maskenpflicht einzuhalten. Auch die Angeklagte trug zunächst keine FFP2-Maske. Die APA berichtet auch von Pöbeleien gegenüber anwesenden Pressevertretern.

20 Euro pro Attest verrechnet 

Die Frau, die "nur" ein Doktorat im Bereich der Sonder- und Heilpädagogik vorzuweisen hat und somit gar keine Ärztin ist, durfte freilich solche Atteste gar nicht ausstellen. Dennoch habe sie rund 700 Personen "selbstverständlich" vom vergangenen Juli bis zum diesjährigen Februar Maskenbefreiungsatteste ausgestellt. Sie sieht darin die "als Willenserklärungen meiner Klienten". 

Pro Attest stellte die Frau 20 Euro "Bearbeitungsgebühr" in Rechnung, erhielt also insgesamt knappe 14.000 Euro. Ihren Kunden versicherte sie, dass die Atteste rechtsgültig seien und sie den Mund-Nasen-Schutz (später die FFP2-Makse) nicht tragen müssten. Diese hätten in "stundenlangen Telefonaten ihre Schwierigkeiten" geschildert. Die Attests sah sie als "Eintrittskarte zum eigenen Leben". 

Kunden hatten viel Menschenkontakt

Zu ihren Kunden zählten auch zahlreiche Personen, die täglich mit zahlreichen Menschen in Kontakt traten, darunter eine Bäckerei-Angestellte oder eine Kindergartenpädagogin. Auch ein Nachwuchsskirennläufer (12) nahm die Dienste der Frau in Anspruch. Die Eltern des Buben erklärten, dass dieser jeden Tag mit Kopfweh aus der Schule nach Hause gekommen sei.  Ein junger Handwerker wandte sich an die Angeklagte um der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu entkommen. 

Der Richter erkannte im Handeln der Frau zwar den Versuch "das Beste für die Menschen" erreichen zu wollen, dennoch sei er sich sicher, dass die Frau betrogen habe. "Sie haben so getan, als ob die Bescheinigungen gültig sind". Von einem kuriosen Ende der Verhandlung berichtet die APA. Nach dem Urteilsspruch sei die 55-Jährige von Bekannten aufgerichtet und gestützt worden. Dass keiner der Involvierten dabei eine Maske trug, störte offenbar auch die nur wenige Meter danebenstehende Polizisten nicht, die sich entfernten, ohne dem verordnungswidrigem Handeln ein Ende zu setzen. 

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