Österreich

Urteil nach Betrug mit Salzburg-Liverpool-Tickets

Für knapp 10.000 Euro soll eine Pergerin (27) im Netz Fußballtickets verkauft haben. Allerdings erhielt keiner ihrer Kunden je eine Karte.

Heute Redaktion
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Die Frau (27) aus dem Bezirk Perg stand in Linz vor Gericht. (Foto: W.M.)
Die Frau (27) aus dem Bezirk Perg stand in Linz vor Gericht. (Foto: W.M.)
Bild: keine Quellenangabe

Die Fußballfans wähnten sich schon im Stadion bei ihrem Lieblingsklub. Doch anstatt einer tollen Stimmung und schönen Toren blieb ihnen am Ende noch reichlich Ärger.

Sie alle kauften auf der Plattform "willhaben" zwischen September und Oktober vergangenen Jahres Tickets für ein Fußballmatch.

Die mutmaßliche Verkäuferin, eine 27-Jährige Pergerin, soll aber ein grobes Foul begangenen haben. Laut Anklage ließ sie die Fußballfans zwar bezahlen, Tickets erhielten diese jedoch nie.

Opfern 9.700 Euro herausgelockt

Wie "Heute" in einem Gespräch mit einer Sprecherin der Linzer Staatsanwaltschaft erfuhr, haben 17 Geschädigte jeweils zwei Karten erworben. Bei allen Tickets hat es sich um das Champions-League-Match Salzburg gegen Liverpool in Salzburg gehandelt.

In der Anklageschrift ist auch noch von elf weiteren unbekannten Opfern die Rede. Insgesamt soll die Fake-Verkäuferin ihren Kunden 9.700 Euro herausgelockt haben.

"Es war wie ein Traum", sagte die Frau zu den ersten Verkäufen. Sie habe so einfach Geld dabei verdient, dass sie dann nicht mehr aufhören konnte.

Mit einem Teil des Geldes hat die Frau dann Reisen gebucht und angezahlt, hat diese Reisen aber nie angetreten, weil sie den Restbetrag nicht zahlen konnte.

Das ist aber noch nicht alles. Des weiteren soll die Frau im Namen ihres Psychotherapeuten im April letzten Jahres Fußballtrikots bei mehreren Firmen bestellt haben. Dabei betrug der Schaden aber vergleichsweise geringe 450 Euro.

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs sowie des Vergehen des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs musste sich die 27-Jährige am Donnerstagnachmittag vor dem Linzer Landesgericht verantworten.

Ein Gutachten bescheinigt der Frau, die mit psychischen Problemen kämpft, unter anderem eine Kaufsucht. Sie stand schon einmal wegen eines ähnliches Delikts vor Gericht, das Verfahren endete damals mit einer Diversion.

Da die Frau umfassend geständig war und aufgrund ihrer Erkrankung fiel das Urteil mild aus: Die Frau wurde zu vier Monaten bedingt (nicht rechtskräftig) verurteilt. Gedroht hatten ihr drei Jahre.

Die Pergerin bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und macht eine Therapie.

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