Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat kürzlich eine 38-Jährige verurteilt, weil sie der Kantonspolizei Zürich den Vortritt nicht gewährte. Dafür muss sie sogar den Führerschein abgeben.
Am 21. Oktober war die Lenkerin mit ihrem Ehemann auf der Autobahn A3 unterwegs, hörte Musik und plauderte mit ihm. Um ein Fahrzeug zu überholen, wechselte sie auf die Überholspur. Da es bereits 0.30 Uhr morgens war, nahm sie es gemütlich und fuhr nur 110 km/h.
"Kurz darauf erkannte ich von weit hinten ein Blitzen. Als ich sah, dass es die Polizei mit Blaulicht war, wechselte ich sofort wieder den Fahrstreifen und ließ die Einsatzkräfte durch", erzählt sie. Im Strafbefehl, der "20 Minuten" vorliegt, steht, die Kantonspolizei Zürich sei auf einem "dringlichen Einsatz" gewesen. Später soll die Beschuldigte aber gesehen haben, dass die Kantonspolizei Zürich wegen einer Gestalt – "vermutlich ein Fuchs oder ein anderes Tier" – auf dem Pannenstreifen ausgerückt war.
Für die 38-Jährige hatte der Einsatz ein übles Nachspiel. Einige Tage nach dem Zwischenfall erhielt sie einen Anruf und wurde dazu aufgefordert, zuzugeben, der Polizei den Vortritt verweigert zu haben. "Ich dachte, ich höre nicht richtig", sagt sie. Daraufhin sei sie zur Einvernahme zur Staatsanwaltschaft nach Wollerau gefahren, wo man ihr die Videoaufnahmen gezeigt habe.
Als sie den Strafbefehl mit rund 400 Euro und 280 Euro Verfahrenskosten erhalten habe, habe sie sofort Einsprache erhoben. "Ich merkte schnell, dass ich keine Chance hatte", erzählt sie. Dennoch habe sie sich an den Rechtsschutz gewendet und sich von einem Anwalt beraten lassen. "Auch er fand den Strafbefehl total übertrieben." Als ihre Einsprache jedoch zurückgewiesen worden sei, habe sie aufgegeben. "Ich wollte nicht noch hohe Gerichtskosten bezahlen, nur um dann wieder abzublitzen."
Mit der Strafe hat sie sich mittlerweile abgefunden. Besonders ärgert sie hingegen: "Ich muss meinen Führerschein einen ganzen Monat abgeben. Und das einzig, weil ich nicht sofort geschnallt habe, dass das Auto, das von hinten auf mich zuraste, ein Polizeiauto war."
Die Frau wurde nun der Verletzung durch Nichtgewähren des Vortritts gegenüber der Feuerwehr, Sanität und Polizei und der Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügende oder mangelnde Rücksichtnahmen auf nachfolgende Fahrzeuge beim Fahrstreifenwechsel schuldig gesprochen.