Eigentlich sollten die inneren Schamlippen nur "um rund einen Zentimeter" verkürzt werden, berichtet "Vorarlberg Online". Doch dann entfernte der Beauty-Doc sie ganz. Das Ergebnis der Operation komme einer Genitalverstümmelung gleich, meinte der gynäkologische Gerichtsgutachter. Jetzt endete dieser Fall vor Gericht.
Wegen des Eingriffs habe sie Probleme beim Sex, gab die Klägerin vor dem Landesgericht Feldkirch jetzt zu Protokoll. Auch sei ihre Fähigkeit zum Orgasmus beeinträchtigt.
Außerdem bereite ihr eine Operationsnarbe an der Klitoris beim Sex ein unangenehmes Gefühl. Weil der Vaginaleingang der Patientin jetzt ungeschützt sei, bestehe darüber hinaus Infektionsgefahr, gab der gynäkologische Sachverständige an.
Der beschuldigte plastische Chirurg ist der Meinung, nichts falsch gemacht zu haben. Ihm gegenüber klagte die Patientin über Juckreiz und Brennen der Schamlippen. Deren Entfernung sei also medizinisch notwendig gewesen. Das hätte er jedoch vor der OP mit der Frau besprechen und unmissverständlich klarstellen müssen, so der Sachverständige.
Der Prozess endete ohne Urteil, aber mit einem Vergleich. Die Frau hat ursprünglich rund 40.000 Euro Schadenersatz gefordert, jetzt erhält sie von der Haftpflichtversicherung des beklagten Arztes als Entschädigung 15.000 Euro. Die Gerichtskosten muss jeder selbst tragen.