Österreich

Frau zeigte Abschlepper wegen Besitzstörung an

Heute Redaktion
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Eine Frau nutzte für einen Konzertbesuch in Wien-Simmering den Parkplatz eines Supermarktes. Als das Konzert aus war, war das Auto weg. Kurioserweise zeigte die Frau das verantwortliche Abschleppunternehmen wegen Besitzstörung an - und bekam Recht.

"Der Parkplatz war leer", erklärte die Betroffene der "Wiener Zeitung". Auch die Autos anderer Konzertbesucher seien abgeschleppt worden. Das wollte die Frau jedoch nicht hinnehmen und reichte laut Bericht Besitzstörungsklage ein. Und die Frau bekam laut "Wiener Zeitung" Recht - denn die Frau hatte zwar selbst mit dem Parken am Supermarktgelände eine Besitzstörung begangen, wurde aber vom Abschleppunternehmen "im Besitz ihres Autos gestört".

Für viele Jusristen ist dies ein eindeutiges Zeichen, dass viele Abschleppungen nicht einfach so hingenommen werden müssen - oder im Fall von Supermärkten und Einkaufszentren ein Abschleppen nur gerechtfertigt wäre, wenn es durch den Parker zu Kundenverlust käme, etwa zu Geschäftsbeginn oder in den Geschäftszeiten. Bei dem Fall handelt es sich um ein rechtskräftiges Urteil. Das könnte nun richtungsweisend für tausende Abgeschleppte sein.