Wirtschaft

Frauen länger in Karenz und verlieren mehr Geld

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für eine Kinderauszeit relativ lange und eine Karenz bringt Müttern massive Nachteile beim Erwerbseinkommen, Vätern aber nicht. Das ist das Ergebnis des "Wiedereinstiegsmonitoring" der Arbeiterkammer, das AK-Präsident Rudolf Kaske Dienstagabend als ein neues Forschungsinstrument vorstellte.

Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für eine Kinderauszeit relativ lange und eine Karenz bringt Müttern massive Nachteile beim Erwerbseinkommen, Vätern aber nicht. Das ist das Ergebnis des "Wiedereinstiegsmonitoring" der Arbeiterkammer, das AK-Präsident Rudolf Kaske Dienstagabend als ein neues Forschungsinstrument vorstellte.

Beim AK-"Wiedereinstiegsmonitoring", durchgeführt von "L&R Sozialforschung", werde jeder Fall von Kinderauszeit mit Vor- und Nachkarriere über mehrere Jahre hinweg analysiert. Im aktuellen Monitoring wurden alle Fälle von Kindergeldbezug von 2006 bis 2010 (außer Selbstständige und Beamte) anhand von Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und des Arbeitsmarktservice angeschaut, die Beobachtungszeiträume reichen also von einem Jahr (Kohorte 2010) bis zu fünf Jahren (Kohorte 2006), wie Gerlinde Hauer von der AK erklärte. Die Studie soll jährlich aktualisiert werden, um noch breitere Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten.

Die Untersuchung zeigt, dass Mütter relativ lange unterbrechen: Bei jenen Frauen, die 2006 eine Kinderauszeit begonnen hatten und davor überwiegend beschäftigt gewesen waren, sind nur 38 Prozent zum zweiten Geburtstag des Kindes wieder eingestiegen. Zum dritten Geburtstag ist dann die überwiegende Mehrheit (63 Prozent) wieder erwerbstätig, zum vierten Geburtstag 70 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit eines Wiedereinstiegs sinke deutlich, wenn Frauen vorher nicht gearbeitet oder nur schlecht erwerbsintegriert waren, so Hauer. Ganz anders schaut es bei den Vätern aus, die sich eine Kinderauszeit nehmen und zuvor überwiegend beschäftigt waren: Die Mehrzahl (53 Prozent) ist nach drei Monaten wieder beschäftigt.

Auch beim Einkommen gibt es Unterschiede  

Verdienten vor Karenzbeginn 45 Prozent der überwiegend erwerbstätigen Mütter über 2.000 Euro brutto im Monat (Kohorte 2006), waren es vier Jahre danach nur mehr 17 Prozent. Der Anteil der Väter mit einem Einkommen über 2.000 Euro sank lediglich von 52 auf 50 Prozent. Die Unterschiede in den ersten zwei bis drei Jahren nach Beginn der Kinderauszeit seien vor allem auf den hohen Anteil an Frauen zurückzuführen, die nicht arbeiten, im vierten Jahr könne das aber nicht mehr der wesentliche Grund sein, meinte Hauer. Vielmehr liege die Ursache wohl in der hohen Teilzeitbeschäftigung von Müttern und darin, dass Frauen nach der Karenz oft keine gleichwertige Beschäftigung geboten werde.

Weiters zeige die Untersuchung, dass die 2008 eingeführten "Kurzvarianten" (15+3 Monate, 20+4 Monate) die Väterbeteiligung steigen lassen und einen früheren Wiedereinstieg von Frauen unterstützen. Die Wirkung der 2010 eingeführten Modelle (12+2 Monate pauschal bzw. einkommensabhängig) wurde in dieser Studie noch nicht betrachtet.

Arbeiterkammer pocht auf Veränderungen

Kaske betonte jedenfalls, dass die Einkommensnachteile von Frauen aus der Karenz bis in die Pension wirken, man müsse die Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf lösen. Dazu forderte er, bei der Kinderbetreuung die Zahl der Plätze, die Öffnungszeiten und die Qualität auszubauen, indem der Bund in den kommenden vier Jahren je 100 Mio. Euro investiert (die von den Ländern kofinanziert werden). Einmal mehr pocht die AK außerdem auf einen Papamonat, also das Recht auf Freistellung durch den Betrieb und finanzielle Abgeltung aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Weiters solle das AMS sechs Monate vor Ende des Kindergeldbezugs Mütter kontaktieren und informieren, sowie Qualifizierungsangebote ausbauen.

Und im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht will Kaske das Recht auf Elternteilzeit auch in Kleinbetrieben (bis 21 Arbeitnehmer) sowie eine Bevorzugung von Teilzeitmitarbeitern im Betrieb bei der Besetzung von Vollzeitstellen. Verschlechternde Versetzungen nach der Karenz solle es nur bei einer Genehmigung des Arbeits- und Sozialgerichts geben dürfen.