Österreich

Frauen machten aus Wohnungen Bordelle

Gleich zwei private Bordelle wurden am Mittwochabend von der Polizei in Innsbruck geschlossen und versiegelt.

Heute Redaktion
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Zwei Privat-Bordelle wurden geschlossen. (Symbolbild)
Zwei Privat-Bordelle wurden geschlossen. (Symbolbild)
Bild: imago stock & people

Am Mittwoch hat die Tiroler Polizei zwei Wohnungsbordelle geschlossen und versiegelt. Die Prostituierten hatten ihre Dienste mit laut Polizei "teils obskuren Praktiken" allesamt im Internet beworben. Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit den Prostituierten wurden die Beamten zu den entsprechenden Adressen gelotst, wo ihnen Sexualdienstleistungen gegen ein Entgelt von 50 Euro angeboten wurden.

In Ferienappartement eingemietet

Die erste Wohnung befand sich im Innsbrucker Stadtteil Hötting: In einem Ferienappartement konnten vier rumänische Staatsbürgerinnen angetroffen werden, die sich über eine Internet-Plattform für fünf Tage in die Räumlichkeiten eingemietet hatten. Die Frauen im Alter von 18 bis 23 Jahren waren zum Teil bereits in der Vergangenheit als Wohnungs- sowie Straßenprostituierte in Erscheinung getreten.

Wie Nacherhebungen ergaben, war die "Damen-WG" in identer Konstellation letzte Woche noch in einem Ferienappartement in der Nähe des Hauptbahnhofes Innsbruck eingemietet gewesen, vermutlich um dort der illegalen Wohnungs-Prostitution nachzugehen. Wohl mit dem Zweck, den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen zu erschweren, verlagerten die Frauen in Intervallen von wenigen Tagen ihren Aufenthaltsort.

Kein Gesundheitsbuch

Eine weitere Wohnung wurde schließlich im Stadtteil Kranebitten geschlossen und versiegelt, in welcher eine 40-jährige Bulgarin ihre Dienste anbot und Freier empfing.

Keine der angetroffenen Frauen konnte ein Gesundheitsbuch vorweisen, sodass diese neben dem Tiroler-Landespolizeigesetz sowie Meldegesetz auch nach den Bestimmungen des Geschlechtskrankheitengesetzes sowie Aids-Gesetzes auf freiem Fuß zur Anzeige gebracht werden. Eine etwaige Strafbarkeit der Wohnungseigentümer ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

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    (red)