Niederösterreich

Rauchfangkehrer nach CO-Tod von Rentner verurteilt

Weil ein Rauchfangkehrer den Keller eines Ex-Lehrers auf dessen Geheiß nicht kontrolliert hatte, wurde er wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.

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Symbolbild eines Rauchfangkehrers.
Symbolbild eines Rauchfangkehrers.
iStock

Komplizierter Prozess am Donnerstag in Krems am Landesgericht. Ein 35-jähriger Rauchfangkehrer und sein 59-jähriger Chef aus dem Waldviertel standen vor Gericht, weil sie für den Tod eines pensionierten Lehrers verantwortlich sein sollen. Der Mann aus dem Bezirk Zwettl war an einer CO-Vergiftung gestorben, weil der Rauchfang im Keller komplett verstopft und vom Rauchfangkehrer nie kontrolliert worden war. Zudem erlitten auch mehrere Angehörige eine CO-Vergiftung, die sie aber überlebten.

Die Anklage lautete deshalb grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung für den 35-Jährigen, auch der Chef wurde mitangeklagt, weil er den Sachverhalt mangels Qualitätmanagements nicht vorab bemerkt hatte. Ganz so eindeutig wie der Vorwurf, war der Fall vor Gericht dann aber nicht. Denn der 35-Jährige beteuerte vor Gericht, dass er regelmäßig beim späteren Opfer gekehrt hatte. 

Toter kehrte Keller selbst

Dabei habe er Dachboden und Mansarde erledigt, den Keller aber nicht. Denn der Ex-Lehrer, eine "Vertrauensperson", wie der Angeklagte vor Gericht meinte, habe gesagt, er würde den Keller selbst reinigen. Die Staatsanwältin entgegnete aber: "Dann hätten sie die Reinigung des Hausbesitzers zumindest überprüfen müssen."

Weitere Brisanz brachte dann die Aussage des Chef in die Verhandlung. Der erklärte nämlich, der Verstorbene habe nichts von einer zweiten Heizanlage gesagt, demnach wusste das Unternehmen gar nichts davon. Bei dieser soll aber ein schwerer Montage-Fehler passiert sein, der dann zum Unglück beigetragen haben dürfte. Sein Anwalt ortete deshalb eine Mitschuld beim späteren Opfer. 

Das Gericht befand schlussendlich dennoch beide Rauchfangkehrer der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig, der Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung gegen 35-Jährigen wurde anhand der erwähnten Umstände aber fallen gelassen. Er kassierte fünf Monate bedingte Haft, sein Chef vier Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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