Österreich

Freispruch für Häftling, der im Streit zustach

Heute Redaktion
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Eine gewalttätige Auseinandersetzung in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt, an deren Ende ein 25 Jahre alter Insasse niedergestochen wurde, ist am Mittwoch im Straflandesgericht aufgearbeitet worden. Im Zuge eines Disputs in einer Sechs-Mann-Zelle hatte am 22. Juni 2013 ein 32-Jähriger zu einem Obstmesser gegriffen und dieses gegen seinen ihm körperlich überlegenen Widersacher gerichtet. Das Gericht befand, dass er in Notwehr gehandelt hatte.

, an deren Ende ein 25 Jahre alter Insasse niedergestochen wurde, ist am Mittwoch im Straflandesgericht aufgearbeitet worden. Im Zuge eines Disputs in einer Sechs-Mann-Zelle hatte am 22. Juni 2013 ein 32-Jähriger zu einem Obstmesser gegriffen und dieses gegen seinen ihm körperlich überlegenen Widersacher gerichtet. Das Gericht befand, dass er in Notwehr gehandelt hatte.

Der Streit dürfte sich daran entzündet haben, dass der Jüngere lautstark Musik hörte, während der 32-Jährige und ein weiterer Zellengenosse fernsehen wollten. Zunächst wurde ein Teller in die Richtung des 25-Jährigen geschleudert, das allerdings das Ziel verfehlte. Dennoch erhob sich der groß gewachsene, durchtrainierte Mann und packte den 32-Jährigen an den Händen. "Ich war sehr verärgert", erklärte der 25-Jährige dazu Richterin Ingrid Altmann, "ich habe impulsiv gehandelt. Das war mein einziger Fehler in der Situation."

"Am Krawattl gepackt"

Der 32-Jährige dürfte wohl aber auch einen Stoß abbekommen haben. Zumindest landete er rücklings auf seinem Bett, und sein Kontrahent habe ihn in dieser Situation "am Krawattl gepackt", wie der zwölffach Vorbestrafte der Richterin erklärte. Dabei sei auch sein T-Shirt zerrissen worden. Er habe schließlich keine Luft mehr bekommen "und die Paranoia gekriegt", schilderte der 32-Jährige.

Da habe er nach einem Obstmesser in der Schublade seines Nachtkastls gegriffen und dieses dem 25-Jährigen vier Mal in die Lenden gestoßen, "weil nix anderes da war und ich mir nicht anders zu helfen gewusst habe". Als der Verletzte von ihm abließ, verständigte der 32-Jährige über den Notruf die Justizwache.

In Notwehr gehandelt

Die Richterin billigte dem Angeklagten nach Anhörung der beiden Beteiligten und der übrigen Mithäftlinge zu, in Notwehr gehandelt zu haben. Der 32-Jährige, der derzeit eine vierjährige Freiheitsstrafe für Einbruchsdiebstähle und eine Körperverletzung verbüßt, wurde von der inkriminierten absichtlichen schweren Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwältin war damit einverstanden, die Entscheidung ist rechtskräftig.