Österreich

Freispruch im Zweifel in Vergewaltigungsprozess

Heute Redaktion
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Landesgericht Salzburg.
Landesgericht Salzburg.
Bild: Wikipedia

Im Zweifel wurde ein 22-jähriger Syrer in Salzburg vom Vorwurf freigesprochen, seine Freundin vergewaltigt zu haben. Haft fasst er wegen anderer Vergehen aus.

Die vorgeworfene Tat soll sich im Oktober 2017 ereignet haben. Demnach habe der 22-Jährige die Frau mit einem Messer bedroht, in ein Waldstück gezerrt und dort vergewaltigt. Die Frau erstattete Anzeige, daraufhin soll der Mann sie mit dem Umbringen bedroht und die Rücknahme der Anzeige gefordert haben. Die Frau bestätigte dies auch im Prozess.

Anders die Version des Angeklagten: Er erklärte, es habe dich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Warum es zum Freispruch kam? Vor allem deshalb, weil die Frau nach der Tat Kontakt mit dem Angeklagten aufgenommen hatte, was für die Schöffen nach einer Vergewaltigung nicht nachvollziehbar war. Zudem konnten Zeugen eine Bedrohung mit einem Messer nicht bestätigen. Im Zweifel wurde der Syrer nicht rechtskräftig freigesprochen.

Ebenfalls nicht rechtskräftig ist aber eine Verurteilung zu einem Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt, wegen Nötigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung. Als Nötigung wurde gewertet, dass der Mann die Frau gewaltsam aus der Wohnung gezerrt habe. Bei einem Selbstmordversuch im Gefängnis kam es zum Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Sachbeschädigung hatte sich bereits Anfang 2017 ereignet, der Mann soll die Auslage eines Blumengeschäfts eingeschlagen haben. (red)