Im März 2013 postete ein inzwischen 21-jähriger Innviertler einschlägig auf HC Straches Facebook-Seite. Kurz danach klopfte die Polizei bei ihm an. Am Dienstag stand er deshalb vor Gericht. Der Senat am Landesgericht Ried entschied jedoch, dass der junge Mann sich keiner Wiederbetätigung schuldig gemacht hat. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im März 2013 hatte der damalige Grundwehrdiener aus dem Bezirk Braunau für den Rest des Tages freibekommen und bereits zur Mittagszeit mit anderen Männern, die von rechter Gesinnung gewesen seien, ordentlich Alkohol gebechert. Im Lauf des Nachmittags surfte er mit seinem Handy auf Facebook und entdeckte auf Straches Seite die gegen Österreich gerichteten Postings. Der Angeklagte reagierte darauf mit u.a. folgendem Satz: "Der Trottel, der das gemacht hat, gehört ins KZ. So schaut's aus." Später wurde er auf der Social-Media-Plattform noch danach gefragt, wie er sich am Telefon melde. Mit "Sieg Heil", antwortet der 21-Jährige.
21-Jähriger wollte andere "nur" beleidigen
Nach einer Anzeige klopfte eines Tages die Polizei bei dem Beschuldigten und führte eine Hausdurchsuchung durch. Sein Laptop wurde beschlagnahmt, aber nichts Einschlägiges darauf sichergestellt. Ziel sei es gewesen, dass er die anderen beleidige, rechtfertigte sich der junge Mann, der bisher unbescholten ist und ein Tatsachengeständnis abgelegt hat, vor Gericht. "Nicht, dass ich mich wiederbetätige." Ob das ein einmaliger Ausrutscher war, wollte der Richter wissen. "Ja, das war's sicher", antwortete der Angeklagte.
APA/red.