Die Hofburg-Wahl wurde auf 4. Dezember verschoben. Laut Gesetz hätte Freistadt nicht am selben Tag einen neuen Bürgermeister wählen dürfen. Nun gibt es doch eine Lösung. Die Freistädter Vizebürgermeisterin befürchtet dennoch Zusatzkosten - und will, dass diese der Bund trägt.
In Paragraph 26 des Bundespräsidentenwahlgesetzes steckte das Problem. Dort heißt es wörtlich: "Mit der Wahl des Bundespräsidenten darf eine andere Wahl oder eine Volksabstimmung nicht verbunden werden".
Und genau diese Passage verhinderte bisher, dass Freistadt den Wahltermin 4. Dezember beibehalten durfte.
"Wir können die Wahl ja nicht einfach so verschieben", sagte Vizebürgermeisterin Elisabeth Paruta-Teufer im "Heute"-Gespräch am Mittwochvormittag. "Ich setze mich mit voller Kraft dafür ein, dass der Termin hält, ich will den Freistädtern eine Verschiebung nicht zumuten".
Die Vizebürgermeisterin hat sogar Landeshauptmann Josef Pühringer, damit er sich bei Innenminister Wolfgang Sobotka für eine entsprechende Änderung im Gesetzestext einsetzt.
Das hat Mittwochnachmittag offenbar geholfen. Da bestätigte Paruta-Teufer im "Heute"-Gespräch: "Die Wahl darf am 4. Dezember stattfinden. Der Einsatz hat sich gelohnt". Möglich wird das so: Das Gesetz, das auch regelt, dass die Hofburg-Wahl vom 2. Oktober auf 4. Dezember verschoben werden darf, erlaubt auch die Austragung einer zweiten Wahl am selben Tag.
Das letzte Wort in der Causa dürfte aber noch nicht gesprochen sein. Denn: "Es wird für uns sicher Zusatzkosten geben", glaubt Paruta-Teufer. "Wir sind für das Chaos ja nicht verantwortlich, deshalb wollen wir schon, dass der Bund diese Kosten übernimmt", so die ÖVP-Politikerin.