Politik

Freiwilliges Sozialjahr neu geregelt

Heute Redaktion
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Das freiwillige soziale Jahr bekommt einen fixen rechtlichen Rahmen. Das freiwillige Sozialjahr und die anderen Freiwilligen-Dienste (Gedenkdienst, Umweltschutzjahr etc.) werden künftig allen Personen offenstehen, die zumindest 17 Jahre alt sind - auch ohne einschlägig abgeschlossene Berufserfahrung.

Die Voraussetzung dafür hat Mittwochabend der Nationalrat mit den Stimmen von Koalition, Grünen und BZÖ geschaffen.

Die Einsatzdauer muss zwischen sechs und zwölf Monate betragen, maximal 34 Wochenstunden sind erlaubt. Wer jünger als 24 Jahre ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe. Außerdem ist neben dem Sozialversicherungsschutz ein verpflichtendes Taschengeld von Seiten der Trägerorganisationen in zumindest der halben Höhe der Geringfügigkeitsgrenze vorgesehen.

Ab sofort ab 17

Das freiwillige soziale Jahr gibt es jetzt schon, allerdings ohne explizite gesetzliche Regelung, und wendet sich an Interessierte ab 18, die für zehn bis elf Monate bis zu 37,5 Stunden im Sozialsektor arbeiten können. Einsatzbereiche sind etwa die Arbeit mit Obdachlosen und Behinderten oder in Alten- und Pflegeheimen.

Kein Alterslimit für Polizei mehr

Eine kleinere Änderung wurde am Abend auch in Sachen Zivildienst (einstimmig) beschlossen. Die Exekutive soll künftig für Ex-Zivildiener ohne Altersbeschränkung offen stehen. Bisher konnten Ex-Zivis nur bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres einen Antrag auf Löschung ihrer Zivildienstpflicht stellen, um Dienst als Organ im öffentlichen Sicherheitsdienst leisten zu können. Dies fällt nun, da es grundsätzlich kein Alterslimit mehr für den Eintritt in die Exekutive gibt. Dass es tatsächlich interessierte Zivis gibt, bestätigte die SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königshofer-Ludwig. Ihren Angaben zu Folge haben die ersten vier Ex-Zivis in Niederösterreich ihren Dienst bei der Exekutive angetreten.

Ein weiterer einstimmiger Beschluss des Nationalrats vom Mittwochabend lässt die erstinstanzliche Zuständigkeit im Bereich der Opferfürsorge von den Landeshauptleuten zum Bundessozialamt wandern.

APA/Red.