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Fremde zerkratzen Pkw bei Sex – Lenker verliert Klage 

Fremde zerkratzten beim Liebesspiel ein Fahrzeug in einer deutschen Parkgarage. Ein Gericht entschied, dass der Parkhausbetreiber nicht haften muss. 

20 Minuten
Ein Pkw-Lenker entdeckte Kratzer auf seinem Pkw, diese dürften von sexuellen Handlungen Fremder herrühren. Symbolbild.
Ein Pkw-Lenker entdeckte Kratzer auf seinem Pkw, diese dürften von sexuellen Handlungen Fremder herrühren. Symbolbild.
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Wer Schaden an seinem im Parkhaus abgestellten Auto erlitt, weil ein fremdes Pärchen auf der Motorhaube Sex hatte, kann den Parkhausbetreiber nicht in Haftung nehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln laut einer Mitteilung von Freitag hervor. Den Angaben zufolge scheiterte ein Kläger mit einem solchen Ansinnen. Er hatte seinen Wagen im Parkhaus des Beklagten am Kölner Hauptbahnhof abgestellt. Später stellte er unter anderem Lackschäden und Eindellungen auf der Motorhaube des Autos fest.

Wie die Auswertung von Videokameras des Parkhauses ergab, waren zwei Unbekannte nachts in das Parkhaus gekommen und hatten Sex auf der Motorhaube des Wagens. Sie verließen nach wenigen Minuten das Parkhaus, ohne identifiziert zu werden. Der Schaden an dem Auto belief sich auf rund 4600 Franken.

Keine Pflichtverletzung erkennbar 

Der Kläger argumentierte, dass es Aufgabe des Parkhausbetreibers sei, die Videoaufnahmen durchgehend zu beobachten und "solches Treiben" direkt zu unterbinden. Die Richter lehnten sein Begehren auf Schadenersatz jedoch ab.

Das Gericht habe keine Pflichtverletzung des Betreibers feststellen können, hieß es zur Begründung. Die Kameras seien in dem Parkhaus eher zu "präventiven Zwecken" angebracht – etwa um Parkrempler nach einem Unfall mithilfe von Autokennzeichen zu ermitteln.

Eine "lückenlose" Überwachung und ein sofortiges Einschreiten seien vom Parkhausbetreiber jedoch nicht zu verlangen, entschied das Gericht weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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