Österreich

Freund der Ex grausam ermordet - 20 Jahre Haft!

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:42

Im vergangenen Mai hatte ein 20-jähriger Wiener den neuen Freund seiner Ex zum Alberner Hafen gebracht und dort brutal ertränkt. Der Mann gab die Tat zu und wurde am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht wegen Mordes zu 20 Jahren haft verurteilt. Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung wurde der Täter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Im vergangenen Mai hatte ein 20-jähriger Wiener den neuen Freund seiner Ex zum Alberner Hafen gebracht und dort brutal ertränkt. Der Mann gab die Tat zu und wurde am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung wurde der Täter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

"Hier ist nur die Höchststrafe als angemessene Reaktion möglich. Eine so grausame Tatbegehung, ein so spektakulärer Fall, kommt selten vor. Hier ist ein Mensch über einen langen Zeitraum zu Tode gefoltert worden", stellte Richter Norbert Gerstbeger in der Urteilsbegründung fest. 

"Ich wollte ihn dazu bringen, dass er sich Gedanken darüber macht und mit ihr Schluss macht", erklärte der Angeklagte, der seine Freundin zurückerobern wollte. Als der 25-Jährige provozierte, schlug er mit einer Gaspistole auf das Opfer ein. "Er hat weiter herumgeschrien und geweint. Ich wollte, dass er aufhört", erklärte der Angeklagte.

Minutenlang unter Wasser gedrückt

Er sei überrascht gewesen, dass der Nebenbuhler noch immer nicht tot war, erklärte der 20-Jährige: "Er hat noch gelebt. Er hat nach Luft geschnappt." Da habe er "nicht mehr gewusst, was ich machen soll" und den Mann an den Beinen die Uferböschung hinab und ins Wasser gezerrt. Minutenlang tauchte er den Kopf unter Wasser. Im Glauben, ihn ertränkt zu haben, ließ er los und kehrte zum Ufer zurück, "aber er ist noch einmal aufgetaucht. Ich hab' mir nicht gedacht, dass man so lang die Luft anhalten kann."

Der 20-Jährige drehte um, tauchte sein Opfer neuerlich unter und ließ diesmal erst los, nachdem er am Hals den Puls kontrolliert hatte. Daraufhin stieß er den Leblosen in die Strömung, der Körper wurde weggetrieben. Die Leiche von Michael F. wurde erst am 16. Mai in Bratislava angeschwemmt.

Zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt

Da der Verurteilte damals erst 19 Jahre alt war, kamen für ihn die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) zum Tragen. Lebenslange Freiheitsstrafen sind darin nicht vorgesehen. Zudem attestierte der psychiatrische Sachverständige dem 20-Jährigen eine multiple Persönlichkeitsstörung. Das Risiko, dass der Mann nach Verbüßung einer Strafe neuerlich gewalttätige Handlungen setze, sei "ganz, ganz eindeutig erhöht".

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